Vernehmlassung Konzept zur Qualitätsentwicklung
Im September findet eine erste Vernehmlassung des Konzepts zur Qualitätsentwicklung statt, das H+ mit den Verbänden der Krankenversicherer erarbeitet hat. Das Konzept bildet die Grundlage für die Ausarbeitung der zukünftigen Qualitätsverträge nach nKVG 58a. Die Vernehmlassungsresultate legen die H+ Position in den weiteren Verhandlungen fest.
Die Revision des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) «Stärkung der Qualität und Wirtschaftlichkeit» verpflichtet H+, zukünftig Qualitätsverträge mit den Verbänden der Krankenversicherer (santésuisse und curafutura) abzuschliessen (nKVG 58a). H+ hat deshalb im vergangenen Jahr unter Einbezug von Experten mit den Verbänden der Krankenversicherer ein Konzept zur Qualitätsentwicklung erarbeitet, das gemäss den Vorgaben der Behörden die inhaltliche Grundlage für die Qualitätsverträge bilden soll (siehe auch eFlash 05/2020). Diese müssen auf das zweite Quartal 2022 dem Bundesrat zur Genehmigung eingereicht werden.
Mit der vorliegenden Vernehmlassung holt H+ die Meinung der Aktivmitglieder zu den zukünftigen Mechanismen der Qualitätsentwicklung in Spitälern und Kliniken gemäss erstelltem Konzept ein. Die Ergebnisse werden in die laufenden Arbeiten einfliessen und bilden die Grundlage der H+ Position in den weiteren Verhandlungen ab 2021 zum eigentlichen Qualitätsvertrag. Nach Abschluss dieser Verhandlungen wird der Qualitätsvertrag inklusive Konzept nochmals bei den H+ Aktivmitgliedern in die Vernehmlassung geschickt.