Vergleich Analysenlisten und Hinweis KLV

H+ hat die vom BAG revidierte Analysenliste mit der aktuell gültigen Version verglichen. Zudem weist die Geschäftsstelle die Mitglieder darauf hin, dass gemäss KLV für eine Spondylodese vorgängig eine Kostengutsprache erfolgen muss.

Das BAG hat die Analysenliste grundlegend überarbeitet und an den aktuellen Stand der Wissenschaft und Labortechnik angepasst. Weiter ist zur Analysenliste ein Handbuch erstellt worden. Da kein Änderungsprotokoll existiert, hat H+ die aktuell gültige Version mit der Version per 1. Januar 2021 verglichen. Das Dokument finden Sie demnächst auf der Website von H+.

Relevanz KLV bei der Kostenübernahme
Die Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) regelt, welche Leistungen durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) übernommen werden und welche nicht. Obwohl es sich bei dieser Verordnung nicht um eine abschliessende Liste handelt, ist sie im Rahmen der Kostensicherung zwingend zu berücksichtigen. Einerseits sind Patientinnen und Patienten vor der Untersuchung und Behandlung aufzuklären, wenn die Leistung nicht von der OKP übernommen wird (Aufklärungspflicht), andererseits sind die in der KLV festgehaltenen Voraussetzungen zwingend einzuhalten. H+ ist von einem Versicherer darauf aufmerksam gemacht worden, dass beispielsweise die Pflicht der vorgängigen Kostengutsprache bei der Spondylodese mittels Diskuskäfigen oder Knochentransplantat (Anhang 1, Kapitel 2.3 KLV) häufig vergessen geht.

Aktualisierung der Verteilerliste Verantwortliche Tarife und Verträge
Der Geschäftsbereich Tarife von H+ plant, den Verantwortlichen für Tarife und Verträge zukünftig per E-Mail zeitnah wichtige Tarifinformationen zu schicken. Die Kontaktpersonen werden jeweils im Rahmen der Mitgliedererhebung jährlich aktualisiert. Da der Verteiler nun mehr genutzt werden soll, wird H+ die Direktionen bitten, die aktuell bei H+ hinterlegten Kontakte zu überprüfen und gegebenenfalls zu aktualisieren.

Kontakt

Christoph  Schöni

Christoph Schöni

031 335 11 30
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