H+ nimmt «TARDOC»-Tarifentwurf unter die Lupe

Der neuste Tarifvorschlag «TARDOC» erfüllt die Kriterien für eine Genehmigung durch den Bundesrat nicht. H+ ist jedoch bereit, «TARDOC» zu überprüfen, wenn alle Berechnungsgrundlagen sowie die Transkodierung und Normierung offengelegt werden.

Die von der FMH und curafutura am 12. Juli 2019 mit zwei unterschiedlichen Varianten eingereichte neue Tarifstruktur «TARDOC» ist nach Ansicht von H+ nicht genehmigungsfähig. Die Eingabe der Tarifstruktur «TARDOC» durch eine Minderheit der Tarifpartner erfüllt die Kriterien des Bundesrates für eine Genehmigung nicht. Die FMH und curafutura konnten sich auch nicht auf eine Normierung gemäss den Vorgaben des Bundes einigen, welche in der entsprechenden Verordnung verlangen, dass bei einem Modellwechsel keine Mehrkosten entstehen dürfen.

Der Bund könnte zwar eine normierte, kostenneutrale TARDOC-Struktur festsetzen, vorgängig müsste er aber bei den anderen Tarifpartnern, die nicht dabei sind, eine Vernehmlassung durchführen. Er könnte auch, wie das bei der von H+ und curafutura zur Genehmigung eingereichten Tarifstruktur für die Physiotherapie geschehen ist, die einreichenden Tarifpartner bitten, die anderen zu involvieren und ihnen alle nötigen Unterlagen zur Verfügung stellen. Im Rahmen einer Festsetzung, gestützt auf die subsidiäre Kompetenz, könnte der Bundesrat auch einzelne TARDOC-Elemente oder Positionen bzw. Berechnungsmodelle aus dem von H+ eingereichten ats-tms-Tarif in die nächste Version 1.10 des TARMED übernehmen.

«TARDOC» und die von H+ 2016 eingereichte und komplett revidierte Tarifstruktur für ambulante Leistungen sind für H+ ein Beitrag zur Wiederaufnahme der Diskussion und von Verhandlungen unter den Tarifpartnern. Darum ist H+ auch bereit, «TARDOC» eingehend zu prüfen und mit den beiden Versionen TARMED 1.09 für das KVG und 1.08_BR für den MTK-Bereich zu vergleichen und die Anpassungen von «TARDOC» gegenüber der eingereichten H+ Version zu analysieren.

Gleiche Abgeltung für gleiche Leistungen konsequent durchsetzen
Entscheidend ist für H+, dass alle Leistungserbringer bei Tarifen und der Tarifanwendung gleichbehandelt werden. Dies nach dem Grundsatz: Gleiche Abgeltung für gleiche Leistungen, unabhängig von der Betriebsstruktur, der Organisationsform oder den Besitzverhältnissen des Leistungserbringers. Die Unterscheidung der Abgeltung nach Ort der Leistungserbringung ist längst überholt. Seit Jahren gibt es Permanence-, Walk in- und Notfallangebote sowie Gruppenpraxen oder Ambulatorien in unterschiedlichen Besitzverhältnissen. Benachteiligungen oder gar der Ausschluss einzelner Leistungen in der Tarifstruktur wegen den genannten organisatorischen Unterschieden, verstossen gegen das Wettbewerbsrecht und sind damit verfassungs- und gesetzeswidrig.

H+ lehnt medizinisch nicht begründbare Limitationen einzelner Leistungen in Tarifen weiterhin grundsätzlich ab, hat aber Verständnis für sachgerechte Regeln zur Abrechnung von Kombinationen unterschiedlicher Tarifpositionen, sogenannte Kumulationsregeln. H+ engagiert sich für die Erarbeitung von Pauschalen für die ambulante Medizin und unterstützt ferner die Schaffung einer neuen Organisation für ambulante Tarife bei der SwissDRG AG. Statt auf die Umsetzung des Massnahmenpakets 1 zur Kostendämpfung des Bundes zu warten, soll die Gründung einer neuen Tariforganisation vorgezogen werden.

Neue Tariforganisation nötig
Zur Beendigung der Tarifeingriffe des Bundes und zur Stärkung der Tarifautonomie fordert H+ alle Tarifpartner auf, mit der Gesundheitsdirektorenkonferenz (GDK) und der SwissDRG AG eine neue Firma für die Revision und Pflege des Tarifs für ambulante Medizin zu gründen (im Sinne des Vorschlags im 1. Massnahmenpaket des Bundes). Die neue Tariforganisation muss nach Ansicht von H+ so rasch wie möglich gegründet werden. Die SwissDRG AG hat die notwendigen Vorarbeiten dazu bereits in die Wege geleitet.

Die neue Tarifierungsfirma kann auf der Basis der Eingabe von H+ mit einer normierten Tarifstruktur und dem TARDOC-Vorschlag von curafutura, FMH und MTK einen neuen, breit abgestützten Tarif für ambulante Leistungen erarbeiten und zur Genehmigung einreichen.

Parallel zur Revision der TARMED-Struktur sollen ambulante Pauschalen für die Leistungen «ambulant vor stationär» entwickelt werden und solche für standardisierte, häufige ärztliche und nichtärztliche Leistungen in der Akutsomatik, Psychiatrie und Rehabilitation.

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