Lohngleichheit: Analyse-Pflicht seit 1. Juli 2020

Betriebe ab 100 Mitarbeitenden sind seit dem 1. Juli 2020 dazu verpflichtet, eine Lohngleichheitsanalyse durchzuführen. Die webbasierte Anwendung Logib des Bundes steht dazu kostenlos zur Verfügung.

Das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) hat informiert, dass am 1. Juli 2020 die Revision des Gleichstellungsgesetzes (GIG) in Kraft getreten ist. Arbeitgebende ab 100 Mitarbeitenden sind somit verpflichtet, eine Lohngleichheitsanalyse durchzuführen. Das Ziel ist es, den verfassungsrechtlichen Anspruch auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit durchzusetzen.

Zur Analyse stellt der Bund sein Tool Logib neu webbasiert zur Verfügung. Es löst die Excel-basierte Anwendung ab und bietet neben der eigentlichen Lohngleichheitsanalyse weitere geschlechtsspezifische Indikatoren.

Lohngleichheit bei H+ Mitgliedern
H+ befragte seine Mitglieder im März 2019 zur Revision des GlG und der neuen Pflicht zum Lohngleichheitsnachweis. Die dem H+ Vorstand zur Kenntnis vorgelegte Auswertung zeigte, dass die Spitäler, Kliniken und Pflegeinstitutionen mehrheitlich gut auf die Gesetzesänderung vorbereitet sind und die meisten Betriebe den Lohngleichheitsnachweis erbringen können.

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