Interkurrente Leistungen: Resultate Mitgliederbefragung und weitere Schritte

Die Abrechnung von interkurrenten Leistungen stellt die H+ Mitglieder vor Herausforderungen. Umfrageergebnisse zum Thema haben nun die Grundlage für Lösungen geliefert.

Extern erbrachte ambulante Leistungen, die nicht im Zusammenhang mit einem stationären Aufenthalt stehen – sogenannte interkurrente Leistungen – stellen für die Abrechnung von stationären Leistungsfällen in der Spitalfinanzierung oft ein Problem dar. H+ hat deshalb im Mai 2019 die Aktivmitglieder zum Thema befragt. Die Resultate haben dem Verband wertvolle Entscheidungs- und Argumentationsgrundlagen geliefert.

Einheitliche Regelung gewünscht
Die Ergebnisse zeigen, dass es in der Psychiatrie sowie in der Rehabilitation verschiedene Abrechnungsformen für interkurrente Leistungen gibt. Die Mehrzahl der Umfrageteilnehmenden wünscht, dass der Ansatz, akutsomatische Behandlungen in die Kodierung der stationären Psychiatrie bzw. Rehabilitation einfliessen zu lassen, nicht weiterverfolgt wird. Die Befragten sind der Ansicht, dass diese «Einkodierung» von fallfremden Leistungen im Behandlungssetting von TARPSY bzw. künftig ST Reha, Vergleiche für die Preisfindung in den Tarifstrukturen massiv verfälscht. Einzig die Gruppierung Akutspitäler Zentrumsversorgung wünscht sich eine «Einkodierung».

Einigkeit besteht darin, dass es in Zukunft eine einheitliche Regelung für die Abrechnung/Fakturierung von interkurrenten Leistungen geben muss. Dies auch unter dem Aspekt der Gleichbehandlung der Patienten/Versicherten, KVG-Versicherern und den Kantonen, welche stationäre Behandlungen mitfinanzieren.

Akutsomatik-Katalog SwissDRG erweitern
Basierend auf den Ergebnissen der Mitgliederbefragung erachtet H+ als sinnvollste Lösung, den heutigen SwissDRG Akutsomatik-Katalog per 2023 um die «interkurrenten Leistungen» zu erweitern und wird deshalb in den entsprechenden Gremien folgende Anliegen vertreten:

  • Abrechnung interkurrenter Leistungen gemäss ambulantem Tarif (vorwiegend TARMED) direkt an die KVG-Versicherer. Dies soll als Grundregel rückwirkend auf 1.1.2018 gelten, da teils gesamtschweizerisch genehmigte Tarifverträge TARPSY fehlen. Die Regel soll bis 31.12.2022 gelten.
  • Erweiterung des SwissDRG-Katalogs Akutsomatik für die Kodierung interkurrenter Leistungen als separate DRG mit entsprechendem Finanzierungsteiler ab 2023.

Für die Erweiterung des Katalogs Akutsomatik wird H+ der SwissDRG AG einen entsprechenden Antrag stellen und das Thema «Interkurrente Leistungen» in der Verwaltungsratssitzung im September einbringen. Bei Fragen ist Caroline Piana gerne für Sie da.

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