Abgeltung TARPSY ab 2020
Da die Übergangsregel zu den abrechnungsrelevanten Pflegetagen Ende 2019 abläuft, müssen alle Verträge mit den Einkaufsgemeinschaften der Versicherungen neu verhandelt werden.
Im Tarifstruktur-Vertrag vom 1. Januar 2018 zur Einführung der Tarifstruktur TARPSY ist folgende bis Ende 2019 befristete Übergangsregelung zur Ermittlung der abrechnungsrelevanten Pflegetage vereinbart:
- In Ergänzung zu den Regeln und Definitionen zur Fallabrechnung unter TARPSY (Anhang B) wird in den Jahren 2018 und 2019 für jede einzelne Abwesenheit >24h je ein zusätzlicher Pflegetag in Rechnung gestellt.
- Diese Abweichung entbindet die Spitäler nicht von der Pflicht, die Variablen der medizinischen Statistik gemäss Vorgaben des Bundesamts für Statistik zu erfassen und zu übermitteln.
- Das Kostengewicht eines Falles berechnet sich auf Basis der abrechenbaren Pflegetage gemäss TARPSY inkl. der zusätzlichen Pflegetage gemäss Absatz 1.
Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass die H+ Mitglieder die ab 1. Januar 2020 geltende Zählweise der abrechenbaren Pflegetage – ohne zusätzliche Tage bei einzelnen Abwesenheiten >24h – in ihre Verhandlungen über die Abgeltung der Leistungen in den Tarif einrechnen. Ebenso ist darauf zu achten, dass die veränderte Zählweise bei Zeit- und Betriebsvergleichen berücksichtigt wird.
H+ ist in Kontakt mit den Versicherern, um diese für das Thema zu sensibilisieren und die Verhandlungen zu vereinfachen. Ziel ist es, dass ab 1. Januar 2020 die abrechenbaren Pflegetage schweizweit einheitlich gezählt und abgegolten werden.