Session: Zulassung regeln und Verordnungsveto einführen

In der Frühlingssession des eidgenössischen Parlaments, die am Montag, 3. März startet, geht es um die Differenzbereinigung bei der Regelung der Zulassung von Leistungserbringern und mit aktueller Brisanz um die Einführung des Verordnungsvetos.

Die aufwändige und zähe Differenzbereinigung bei der umstrittenen Regelung der Zulassung von Leistungserbringern respektive deren Begrenzung und Steuerung wollen die eidgenössischen Räte in der Frühlingssession beenden. Der Nationalrat muss sich mit den verbleibenden Differenzen auseinandersetzen. Die ständerätliche Fassung kommt als breit abgestützter, trag- und mehrheitsfähiger Kompromiss in die grosse Kammer, die bei der Zulassungsregelung den Schwerpunkt auf die Begrenzung und Steuerung legte. Schwenkt der Nationalrat nun nicht ein, gefährdet er die Zulassungsregelung durch zusätzliche referendumsträchtige Regelungen mit systemfremden Sonderrechten für Versicherer, die in einem Zulassungssystem zur Sicherung der Gesundheitsversorgung nichts zu suchen haben. An der Verantwortung der Kantone für die Zulassung von Leistungserbringern muss nach Ansicht des Ständerates festgehalten werden, weshalb Beschwerderechte für Versicherer abzulehnen sind.
Der Ständerat hat gut begründet mit gesundheits- und staatspolitischen Argumenten die vom Nationalrat befürwortete Verknüpfung der Zulassungsregelung mit der Einheitlichen Finanzierung der Leistungen im ambulanten und stationären Bereich (EFAS) erneut gestrichen. Da sich die Behandlung der EFAS-Vorlage mit zusätzlichen Aufträgen der SGK-SR an die Verwaltung nun weiter verzögert, spricht nach Ansicht des Ständerates auch die zeitliche Dimension für ein rasches Inkrafttreten der Nachfolgeregelung der befristeten Übergangsregelung für die Zulassung und gegen die Verknüpfung mit EFAS.

Kein Case Management durch die Versicherer
Das «heisse Eisen» Case Management durch Versicherer, geschmiedet von der Staatspolitischen Kommission (SPK) am Rande der Datenschutzgesetz-Revision mit viel Unterstützung der Versicherer, muss der Nationalrat nochmals anpacken. Ein angenommener Ordnungsantrag mit fünf Motionen zu diesem Thema sorgte dafür, dass diese zuerst noch von der Sozial- und Gesundheitskommission behandelt werden mussten. Die Leistungserbringer sind dezidiert der Meinung, dass für das Case Management (Patienten Coach in integrierten Behandlungsnetzen) die Hausärzte, Spezialisten und die Spitäler zuständig sind und nicht die Versicherer. Das elektronische Patientendossier (ePD) ermöglicht die datenschutzkonforme Übermittlung von Dokumenten im Rahmen von integrierten Behandlungsnetzen. Diese Daten sind bewusst gemäss EPD-Gesetz nicht für Versicherungen zugänglich. Das soll sich nach Ansicht der Leistungserbringer auch nicht ändern und die Krankenversicherer brauchen keinen Zugang zu «besonders schützenswerten Persönlichkeitsdaten und Persönlichkeitsprofilen», wie es die Motionen verlangen.

Einführung des Verordnungsvetos
Der Nationalrat behandelt auch eine besonders brisante Parlamentarische Initiative zur Einführung des Verordnungsvetos von SVP-Nationalrat Thomas Aeschi. Die Räte diskutieren schon seit sechs Jahren über den Einfluss des Parlaments auf Verordnungen des Bundesrates, sei es über die Genehmigung durch das Parlament oder mit der Einführung eines Verordnungsvetos. Das Parlament will dadurch unterbinden, dass der Bundesrat mit Verordnungen Anliegen umsetzt, mit denen er im Parlament nicht durchgedrungen ist. Wasser auf die Mühlen des Verordnungsvetos leitete Bundesrat Alain Berset mit den Mitte Februar 2020 in die Vernehmlassung geschickten neuen Verordnungen zur Spitalplanung. Diese verstossen über weite Strecken gegen die Verfassung und Gesetze, indem der Bund in die Zuständigkeiten der Kantone für die Gesundheitsversorgung eingreifen will. Der Bund will auf dem Verordnungsweg Mindestfallzahlen für Operationen, maximale Eingriffe und Bettenzahlen einführen und mengenabhängige Lohnsysteme für die Ärzteschaft verbieten. Dagegen laufen nun die Leistungserbringer und die Kantone Sturm.
Der gleiche Widerstand formiert sich auch gegen ein Beschwerderecht für Versicherer, über das der Ständerat in der Frühlingssession entscheiden wird.

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