Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat den Pandemieplan Schweiz grundlegend überarbeitet. Die reguläre Konsultation dazu dauerte bis am 24. Juli 2024. Der überarbeitete Pandemieplan Schweiz soll im Gegensatz zum aktuell gültigen «Influenza Pandemieplan» von 2018 auf Pandemien allgemein und nicht nur auf ein bestimmtes Pathogen ausgerichtet werden. Insbesondere soll die Aufarbeitung der Covid-19-Pandemie darin Eingang finden. Die gesetzliche Grundlage für die Pandemievorbereitung bildet aber nach wie vor das Epidemiengesetz (EpG) von 2012, das derzeit in Revision ist. Gemeinsam mit sieben Partnerorganisationen hat H+ das BAG am 4. Juni 2024 um Fristverlängerung ersucht. Sie sind mit dem gewählten Vorgehen nicht einverstanden. H+ findet es fragwürdig, den Pandemieplan auf Grundlage eines Gesetzes (Epidemiengesetz EpG) zu verfassen, dessen definitive Ausgestaltung unbekannt ist.
In der Folge hat das BAG H+ lediglich eine Fristverlängerung bis am 31. August 2024 gewährt und konnte insbesondere unserer Forderung, vor der Konsultation zuerst die Auswertungen und Berichte der laufenden Gesetzesrevisionen (Epidemiengesetz EpG, Landesversorgungsgesetz LVG, Heilmittelgesetz HMG) zu publizieren, leider nicht nachkommen.
Ohne Vorliegen der entsprechenden gesetzlichen Grundlagen oder Entscheide dazu, scheint H+ zum jetzigen Zeitpunkt jedoch eine seriöse und sachlich fundierte Stellungnahme (mit dem dafür vorgesehenen Fragebogen) leider trotz der gewährten Fristverlängerung nicht möglich. Vor dem Hintergrund dieser Erläuterungen haben wir die Gelegenheit zur Rückmeldung vielmehr genutzt, um nochmals auf die wichtigsten Argumente unserer Stellungnahme zum revidierten Epidemiengesetz revEpG vom 22. März 20224 aufmerksam zu machen, da insbesondere die Klärung von finanziellen und organisatorischen Fragen in direkter Abhängigkeit zum Epidemiengesetz stehen.
Für alle rein fachspezifischen Aspekte zum Pandemieplan Schweiz, welche nicht primär im Zusammenhang mit übergeordneten finanziellen oder organisatorischen Fragen stehen, verweisen wir auf die Stellungnahme von Swissnoso, welche im Rahmen der Konsultation beim BAG bereits Mitte August 2024 eingereicht wurde.