Stellungnahme von H+ betreffend Transparenz über Nachhaltigkeitsaspekte: Änderung des Obligationenrechts (OR), des Revisionsaufsichtsgesetzes (RAG) und des Strafgesetzbuchs (StGB)

H+ begrüsst grundsätzlich die Bestrebungen des Bundesrates, die Regeln für die nachhaltige Unternehmensführung weiter zu standardisieren. Wir sind auch der Meinung, dass eine transparente Berichterstattung wesentlich zur nachhaltigen Entwicklung und zur gesellschaftlichen Verantwortung von Unternehmen beitragen kann. 

Im Rahmen der Vernehmlassung beantragen und empfehlen wir jedoch, dass im Gesetz Spitäler und Kliniken sowie weitere Institutionen des Gesundheitswesens grundsätzlich vom Geltungsbereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung ausgenommen werden, auf die Einführung einer Prüfpflicht verzichtet wird und der Bundesrat andere Standards - wie z.B. namentlich den GRI-Standard u.ä. - als gleichwertig zum EU-Standard bezeichnet. Dies um weiteren zusätzlichen Aufwand im Spital- resp. Gesundheitswesen in Grenzen zu halten und die bereits etablierten Berichtsprozesse zu nutzen.