Stellungnahme H+ zur Teilrevision des Heilmittelgesetzes (HMG)

H+ begrüsst grundsätzlich den Inhalt des Entwurfs., namentlich die Einführung einer Regelung für Arzneimittel für neuartige Therapien, die Schritte zur Digitalisierung des Gesundheitswesens mit der Regelung des elektronischen Rezepts, die Einführung des Medikationsplans sowie die Verpflichtung zur Verwendung elektronischer Systeme zur Berechnung von Dosierungen in der Pädiatrie. Im Bereich der neuartigen Therapien und insbesondere in Bezug auf die «Hospital Exemptions», die Meldepflicht und die Rückverfolgbarkeit müssen aber noch zahlreiche Klarstellungen vorgenommen werden, um einen praxistauglichen Rechtsrahmen zu schaffen. Um den Zugang zu innovativen Therapien für alle Patienten zu gewährleisten und gleichzeitig den Verwaltungsaufwand für die Spitäler zu begrenzen, ist eine enge Zusammenarbeit der klinischen Expertinnen und Experten der Spitäler mit den zuständigen Behörden von entscheidender Bedeutung.

Es stellt sich zwingend die Frage, welche Auswirkungen die ausschliessliche Unterstellung der ATMP unter das HMG für die Vergütung von Arzneimitteln für neuartige Therapien hat, welche Kostenentwicklung hiermit verbunden ist und insbesondere, ob der Zugang der Patientinnen und Patienten zu Arzneimitteln für neuartige Therapien aufgrund der Gesetzesänderung weiterhin gewährleistet sein wird.