Stellungnahme H+ zur Änderung der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) (Kosten- und Qualitätsziele)

Am 29. Januar 2025 hat das Bundesamt für Gesundheit das Vernehmlassungsverfahren zum oben erwähnten Gegenstand eröffnet. Die Frist zur Einreichung der Stellungnahme dauert bis zum 06. Mai 2025. 
Die Vorlage soll die Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) (Massnahmen zur Kostendämpfung – Vorgabe von Kosten- und Qualitätsziele), die am 29. September 2023 vom Parlament verabschiedet wurde, konkretisieren. Diese sieht die Festlegung von Zielen bezüglich des Kostenwachstums in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung vor. Die Kosten- und Qualitätsziele werden vom Bundesrat nach Anhörung der Versicherer, der Versicherten, der Kantone und der Leistungserbringer für einen Zeitraum von vier Jahren festgelegt.