Stellungnahme von H+: Massnahmen im Falle einer Strommangellage

Der Bundesrat hat am 23. November 2022 Massnahmen für den Fall einer Strommangellage bis zum 12.12.2022 in eine verkürzte Vernehmlassung geschickt. Es handelt sich um folgende Verordnungsentwürfe:

  • Verordnung über die Änderung einer Bestimmung des Landesversorgungsgesetzes
  • Verordnung über Beschränkungen und Verbote der Verwendung elektrischer Energie
  • Verordnung über die Sofortkontingentierung elektrischer Energie
  • Verordnung über die Kontingentierung elektrischer Energie
  • Verordnung über die Abschaltung von Stromnetzen zur Sicherstellung der Elektrizitätsversorgung

Für den Fall einer akuten Strommangellage sind aus Sicht von H+ Beschränkungen und Verbote der Verwendung elektrischer Energie grundsätzlich akzeptabel, zumal Spitäler, Kliniken und Pflegeinstitutionen für mehrere der aufgeführten Anwendungen von Beschränkungen und Verboten ausdrücklich ausgenommen werden. Damit Spitäler, Kliniken und Pflegeinstitutionen ihren Versorgungsauftrag erfüllen können, müssen sie jedoch auch von einer möglichen Kontingentierung und Sofortkontingentierung zwingend ausgenommen werden. Denn es handelt sich bei ihnen um systemrelevante Betriebe, die ununterbrochen und vollständig mit Strom beliefert werden müssen, damit sie auch im Falle einer Mangellage die lebenswichtigen Leistungen weiter erbringen können.

Zu begrüssen ist, dass die medizinische Grundversorgung in Spitälern, Kliniken und Pflegeinstitutionen von der Netzabschaltung ausgenommen ist. Allerdings muss eine technische Lösung gefunden werden, um die Ausnahmeregelung auch umzusetzen, d.h. Spitäler, Kliniken und Pflegeinstitutionen müssen auch dann separat beliefert werden können, wenn die Quartiere rundherum abgeschaltet sind.

H+ hat Bundesrat Parmelin um eine dringliche Audienz ersucht. Es ist unabdingbar, dass die Spitäler, Kliniken und Pflegeinstitutionen bei der Vorbereitung von Krisen, wie es eine akute Strommangellage wäre, frühzeitig und eng einbezogen werden.