Bundesgesetz über die Registrierung von Krebserkrankungen (Krebsregistrierungsgesetz)

Grundsätzlich begrüsst H+ den vorliegenden Entwurf des Krebsregistrierungsgesetzes, fordert aber einige Punkte anzupassen betreffend Patienteneinwilligung, Widerspruchsmeldung, Datenübermittlung und -Weiterleitung sowie Aufbewahrungsdauer von Akten. Eine national einheitliche, möglichst unkomplizierte Form der Datenübermittlung an die kantonalen Krebsregisterstellen ist zentral. Entsprechend bittet H+ das BAG um rechtzeitigen Einbezug, wenn es die entsprechende Verordnung ausarbeitet.