Ausführungsrecht zum Gesundheitsberufegesetz GesBG vom 30. September 2016: Teilrevisionen der Medizinalverordnung, Registerverordnung MedBG, Psychologieberufeverordnung, Registerverordnung PsyG

Die Positionen von H+ Die Spitäler der Schweiz sind in die Stellungnahme der OdASanté eingeflossen. OdASanté begrüsst, die Verordnungsbestimmungen betreffend die berufsspezifischen Kompetenzen (Gesundheitsberufekompetenzverordnung), das Register der Gesundheitsberufe (Registerverordnung GesBG) sowie die Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse und die Gleichstellung inländischer Bildungsabschlüsse nach bisherigem Recht (Gesundheitsberufeanerkennungsverordnung).

Mit der Beschreibung der minimalen, für die Sicherheit und die Qualität notwendigen Kompetenzen wird eine wichtige Voraussetzung für den Schutz der Patienten geschaffen, ohne eine zu restriktive Regulierung vorzunehmen. Weiter unterstützt OdASanté die Einrichtung eines nationalen Registers für die Gesundheitsberufe. Mit der Regelung der Anerkennung ausländischer und der Gleichwertigkeit inländischer Ausbildungen unterstützt die Anerkennungsverordnung die Bestrebungen von OdASanté, auch in Zukunft über genügend und gut qualifizierte Fachkräfte zu verfügen.