Änderungen der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV), Ambulant vor Stationär

  • Grundsätzlich hält H+ staatliche Eingriffe in die medizinische Behandlungsfreiheit für falsch.
  • Der Bund ist angehalten, die kantonalen Gesetzgebungen zu stoppen (siehe unten).
  • Die Kontrolle der WZW und die Rechnungskontrolle soll nur durch einen Akteur durchgeführt werden.
  • Die Beschränkung des Leistungskatalogs ist über den im Gesetz vorgesehenen Weg zu führen.
  • Die administrativen Hürden für alle Beteiligten müssen möglichst niedrig gehalten werden.
  • Eine medizinische Dokumentation ist einer Kostengutsprache vorzuziehen.
  • Die Ausnahmekriterien müssen alle medizinischen, persönlichen, sozialen und psychischen Möglichkeiten beinhalten.