09.528 Parlamentarische Initiative. Finanzierung der Gesundheitsleistungen aus einer Hand. Einführung des Monismus

Spitäler, Kliniken und Pflegeinstitutionen unterstützen die einheitliche Finanzierung. Die Kantone und sozialen Krankenversicherer sollen unter Berücksichtigung der Kostenbeteiligung der Patientinnen und Patienten als Finanzierer beibehalten werden. Der gleiche Kostenteiler soll in der ganzen Schweiz gelten. Ein kostenneutraler schweizweiter Teiler, wie vorgeschlagen mit 74,5 zu 25,5%, ist sinnvoll. Die Schuldner der Rechnung sollen neu nur noch die Versicherer sein und zwar für ambulante und stationäre Leistungen gleichermassen. Auch sollen nur sie die Rechnungen kontrollieren. Dafür müssen sie einer strengeren Kontrolle unterliegen. Die Kantonsbeiträge sollen über die gemeinsame Einrichtung KVG fliessen.