Articolo
Stellungnahme von H+ zur Änderung der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) und der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV):
H+ Ihre Spitäler ist der nationale Verband der öffentlichen und privaten Spitäler und Kliniken der Schweiz. Ihm gehören 218 Spitäler und Kliniken aus den Bereichen Akutsomatik, Psychiatrie und Rehabilitation an über 500 Standorten an. Dazu kommen 13 Verbandsmitglieder und rund 120 Partnerschafts-mitglieder. H+ vertritt somit eine Branche mit rund 250'000 Beschäftigten.
H+ fokussiert im Rahmen seiner Stellungnahme auf diejenigen Themenbereiche der Revision, die die Spitäler und Kliniken direkt und unmittelbar betreffen. Im Grundsatz stimmt H+ der Vernehmlassungs-vorlage eher zu, verweist jedoch auf Verbesserungs-potential und Anpassungsbedarf in wesentlichen Punkten. Eine Zustimmung zur Vorlage kann aus Sicht von H+ jedoch nur unter der Voraussetzung erfolgen, dass bei den nachfolgend genannten Punkten Nachbesserungen vorgenommen werden.
H+ begrüsst die Stossrichtung der Revision der KVV und der KLV zur Umsetzung der Kostendämpfungs-massnahmen im Arzneimittelbereich und die erwarteten positiven Auswirkungen, insbesondere den früheren Zugang von Patient:innen und Leistungserbringern zu innovativen und neuen Arzneimitteln, mehr Flexibilität im Arzneimittelaufnahme-System der Krankenver-sicherung und eine bessere Kostenkontrolle.
Aus Sicht der Spitäler und Kliniken besteht jedoch hinsichtlich verschiedener Aspekte der Vorlage erheblicher Anpassungsbedarf. Es besteht die Gefahr, dass die Vorlage die Versorgung mit Medikamenten, insbesondere mit innovativen Medikamenten, unter Druck setzen wird. Kosten-dämpfung und Versorgungssicherheit dürfen nicht isoliert voneinander, sondern müssen ganzheitlich betrachtet werden. Prioritär muss die Versorgung mit Arzneimitteln sichergestellt sein. H+ erwartet daher, dass der Zugang zu innovativen Medikamenten für Patient:innen in der Schweiz durch die Überarbeitung des Preisbildungssystems für Medikamente nicht eingeschränkt wird. Unter anderem ist sicher-zustellen, dass die konkrete Ausgestaltung der Kostenfolgemodelle keinen negativen Einfluss auf die Versorgungssicherheit haben wird.
Die Komplexität der Vergütungssysteme wird aufgrund der verschiedenen Vergütungsmodelle und vorgeschlagenen Verfahren wesentlich erhöht. Durch die unverhältnismässige Überregulierung und die administrativ sowie systemtechnisch aufwendige Umsetzung entsteht für die Spitäler und Kliniken ein grosser zusätzlicher Aufwand (z.B. durch Datenlieferungen für Indikationscodes). Die Vorlage ist daher in wesentlichen Punkten für die Spitäler und Kliniken mit grosser Bürokratie und erheblichem Mehraufwand verbunden. Und dies in einem bereits stark überregulierten System. Es ist daher fraglich, ob es tatsächlich zu Vereinfachungen für die Leistungserbringer kommen wird. Die Praxis-tauglichkeit der Vorlage ist aus Sicht von H+ fraglich.
Hinzu kommt, dass keine Finanzierung für den erheblichen Mehraufwand der Spitäler und Kliniken vorgesehen ist. H+ fordert deshalb, dass die Finanzierung des administrativen Mehraufwands für die Spitäler und Kliniken in den beiden Verordnungsentwürfen explizit verankert wird.
H+ bedauert zudem, dass in der Regulierungsfolgenabschätzung zu den Änderungen der KVV/KLV im Arzneimittelbereich vom 10.01.2026 keine Analyse der Auswirkungen der Revision auf die Spitäler und Kliniken und die anderen Leistungserbringer vorgenommen wird. Deshalb fordert H+, dass eine entsprechende Analyse der Auswirkungen nachgeholt wird. Es ist unerlässlich, die aus der Vorlage resultierenden Kosten-entwicklungen für die bereits unterfinanzierten Spitäler abzuschätzen. Darüber hinaus wäre es wichtig in der Regulierungsfolgenabschätzung aufzuzeigen, ob mit den neuen Regulierungen der Zugang der Patient:innen zu Arzneimitteln weiterhin gewährleistet ist.
Zum umfassenden Verständnis der Versorgungs-sicherheit zählt auch, dass der Zugang der Patient:innen und der Leistungserbringer zu innovativen Arzneimitteln gestärkt wird. Denn bekanntlich gilt: Die Innovation von heute ist die Grundversorgung der Zukunft.
Ebenso wenig wird im erläuternden Bericht oder in der Regulierungsfolgenabschätzung die Auswirkung auf die Regelung zur Kostenübernahme für die Behandlung mit Medikamenten erwähnt, die als «Hospital Exemptions» eingestuft sind. Diese fehlenden Punkte sind zu ergänzen.
Der Zugang zu innovativen Arzneimitteln ist ein zentrales Anliegen von H+. Denn Patient:innen mit komplexen und lebensbedrohlichen Erkrankungen sind auf den raschen Zugang zu neuartigen Therapien, wie ATMPs, angewiesen. Für die Universitätsspitäler an der Schnittstelle von Versorgung und Forschung ist es unabdingbar, dass Massnahmen der Kostendämpfung innovative Anwendungen nicht verhindern. Um dies zu gewährleisten, braucht es nebst der medizinischen Versorgung auch klare Regelungen zur finanziellen Vergütung der ATMPs. Einige der vorliegenden Verordnungsänderungen haben jedoch negative Auswirkungen auf die Finanzierung der ATMP-Behandlungen und hohe administrative Hürden in deren Anwendung.
Zudem fehlt aus Sicht der Leistungserbringer eine Auseinandersetzung mit den Folgen der Verordnungsänderungen für andere Sozialver-sicherungszweige, namentlich für die Unfall- und die Militärversicherung.
Altri articoli
Sessione estiva 2026
Con le info-sessioni H+ partecipa attivamente ai dibattiti del Parlamento e prende posizione in merito ad argomenti di…
Iniziativa sulle cure infermieristiche: H+ accoglie favorevolmente il finanziamento, respinge tuttavia ulteriori prescrizioni
Berna, 28 aprile 2026. Durante la sessione straordinaria il Consiglio nazionale ha preso le prime decisioni in merito…
Stellungnahme von H+ zur Vernehmlassung: Neuordnung der ausserparlamentarischen Kommissionen im Rahmen der Überprüfung 2025
H+ äussert sich zur Reduzierung der Mitgliederzahl der Medizinalberufekommission, der Prüfungskommission der…