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Politica 14/07/2026

Stellungnahme zur Revision der KVV und VKL (EFAS)

H+ lehnt die Revisionen der KVV und VKL in ihrer vorliegenden Form ab und fordert substanzielle Nachbesserungen, um Liquidität, Rechtssicherheit und faire Wettbewerbsbedingungen sicherzustellen.

Die vorgeschlagenen Änderungen der Verordnungen zur einheitlichen Finanzierung der Leistungen im Gesundheitswesen greifen aus Sicht von H+ zu kurz. Es fehlen verbindliche Regelungen zur Liquiditätssicherung, die administrativen Prozesse werden nicht ausreichend vereinfacht, und die geplanten Zulassungsbeschränkungen sowie die Ungleichbehandlung verschiedener Leistungserbringer schaffen neue Probleme. H+ fordert gezielte Anpassungen, um die Reformziele zu erreichen und die Versorgungssicherheit zu gewährleisten.
 

Aus Sicht der Spitäler und Kliniken bestehen Herausforderungen in verschiedenen Bereichen. H+ verlangt daher Nachbesserungen in folgenden Punkten:

  • Akontozahlungen verbindlich regeln: Die Möglichkeit von Akontozahlungen der Kantone an die Gemeinsame Einrichtung KVG muss explizit im Verordnungstext festgelegt werden, um Liquiditätsengpässe zu vermeiden.
     
  • Schlanke und einheitliche Datenflüsse: Die Datenweitergabe ist auf das gesetzlich erforderliche Minimum zu beschränken; Kantone dürfen keine medizinischen Behandlungsdaten erhalten.
     
  • Keine Ausweitung der Zulassungsbeschränkungen: Die geplante Erweiterung auf weitere ambulante Leistungserbringer ist zu streichen.
     
  • Wohnsitzprüfung vereinheitlichen: Die Wohnsitzprüfung soll schweizweit einheitlich geregelt und Spitälern der Zugang zu den relevanten Daten ermöglicht werden.
     
  • Gleichbehandlung bei der Kostenklassifizierung: Arztpraxen und ambulante Zentren sind in den Geltungsbereich der VKL aufzunehmen.
     
  • WACC-Berechnung differenzieren: Kein einheitlicher WACC-Satz, sondern individuelle Berechnung nach nationaler Methodik; alternativ Beibehaltung des aktuellen Satzes.
     
  • REKOLE®-Standard anwenden: Die Kosten der Kostenstellen sind verbindlich nach dem REKOLE®-Standard zu erfassen.
     
  • Terminologie in der Leistungsstatistik anpassen: Der Begriff „geleistete Tarifpunkte“ ist durch „verrechnete Tarifpunkte“ zu ersetzen.
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