H+ Bundeshaus 3/2025

Editorial

von Regine Sauter
Spitalplanung

Transformation braucht Anreize, nicht Zwang

von Anne-Geneviève Bütikofer
Gebühr für Bagatellfälle

Spitäler entlasten, aber richtig

von Stefan Berger

Editorial

Die Schweizer Spitäler stehen am Beginn einer entscheidenden Transformationsphase. Demografischer Wandel, medizinischer Fortschritt und der zunehmende Fachkräftemangel machen deutlich, dass der Status quo keine Option ist. Das belegt auch die PwC-Studie, die wir letzte Woche präsentiert haben. Gleichzeitig können wir festhalten: Die Spitäler und Kliniken müssen Teil einer zukunftsfähigen Lösung und aktiver Partner bei der Umgestaltung der Gesundheitslandschaft sein.

Bei den Spitälern und Kliniken ist der nötige Gestaltungswille vorhanden. Viele Betriebe überprüfen ihre Rolle im Versorgungsraum, bauen Kooperationen aus, entwickeln neue ambulante Angebote und investieren in digitale Lösungen. Sie sind also bereit, diese Transformation jetzt anzugehen. Ziel muss es sein, die Versorgung intelligent zu organisieren – abgestuft, vernetzt und nahe bei den Menschen.

Damit dieser Umbau gelingt, braucht es verlässliche Rahmenbedingungen. Es braucht kostendeckende Tarife, damit Spitäler investieren und Innovationen vorantreiben können. Es braucht eine moderne, datenbasierte Versorgungsplanung über Kantonsgrenzen hinweg, die sich an realen Patientenströmen orientiert. Und es braucht eine Digitalisierungsstrategie und eine entsprechend finanzierte Infrastruktur, statt neue Insellösungen, sowie eine Regulierung mit Augenmass, die das Personal nicht in Bürokratie bindet.

Was heisst das konkret für die Spitäler und Kliniken? Wir wollen nicht abwarten, sondern handeln, Netzwerke bilden, Strukturen weiterentwickeln und neue Modelle erproben. Die Spitäler übernehmen Verantwortung für Qualität, Effizienz und Zusammenarbeit und fordern Bund, Kantone und Tarifpartner auf, ihren Teil im Verbund beizutragen. Dann können wir gemeinsam sicherstellen, dass sich die Bevölkerung auch in Zukunft auf eine qualitativ hochstehende, erreichbare und bedarfsgerechte Spitallandschaft verlassen kann.

Regine  Sauter

Regine Sauter

Präsidentin, Nationalrätin

Spitalplanung

Transformation braucht Anreize, nicht Zwang

Das Parlament hat die Motion «Spitalplanung durch interkantonale Spitallisten stärken» an den Bundesrat überwiesen. Bei der Umsetzung muss unbedingt die Position von H+ für eine zukunftsgerichtete Spitallandschaft der Schweiz berücksichtigt werden.  

Die Motion «Spitalplanung durch interkantonale Spitallisten stärken» (25.3017) der SGK-S verlangt, dass die Kantone neben der bestehenden Verpflichtung, die Spitalplanungen interkantonal zu koordinieren, neu die Leistungsaufträge innerhalb von Versorgungsregionen aufeinander abstimmen und gemeinsam erteilen. Falls die Kantone ihren Aufgaben nicht nachkommen, soll der Bund analog zu den Bestimmungen der hochspezialisierten Medizin subsidiär intervenieren können. Nach dem Ständerat hat auch der Nationalrat die Motion in der Herbstsession 2025 angenommen. Sie ist damit an den Bundesrat überwiesen.

Richtiges Ziel, falscher Ansatz

H+ sagt Ja zur Transformation der Spitallandschaft. Regionale Spitalplanung und interkantonale Koordination sind dafür zentral. Dieses Potenzial ist noch nicht ausgeschöpft. Jedoch finden Spitalkonsolidierungen sowie Netzwerkbildungen bereits heute statt und die (stationären) Bettenzahlen sinken. Die Spitäler sind daran, sich zu reorganisieren. Es braucht daher keine Steuerung von oben.

Die Transformation gelingt vielmehr über richtige Anreize und nicht durch noch mehr Vorgaben. Solche könnten die laufenden Projekte sogar bremsen oder verhindern. Die Kantone zu verpflichten, gemeinsam Leistungsaufträge in Versorgungsregionen zu vergeben, die noch nicht einmal definiert sind, ist nicht zielführend. Es dürfte schwierig sein, sich auf Abgrenzungskriterien zu einigen. Der Kanton Aargau zum Beispiel grenzt an sechs verschiedene Kantone. Der administrative Aufwand der Spitäler könnte überborden, wenn Leistungsaufträge von mehreren Kantonen gemeinsam erteilt und überprüft würden. Es besteht die Gefahr von Doppelspurigkeiten, wenn die Rollenverteilung nicht klar geregelt ist, gerade in Bezug auf den Vollzug.

Mit einem Top-down-Ansatz eine subsidiäre Bundeskompetenz einzuführen, ist ebenso wenig zielführend. Zwang und eine Kompetenzverschiebung zum Bund sind keine Lösung, um die strukturellen Herausforderungen zu bewältigen.

Ambulantisierung und Digitalisierung fördern

Die Motion zielt zudem einzig auf den stationären Bereich, obwohl das Kostenwachstum primär ambulant stattfindet. Über- und Fehlversorgung werden nicht durch fehlende Koordination der stationären Leistungen verursacht. Die Ambulantisierung wiederum ist politisch gewollt. Die einheitliche Finanzierung EFAS setzt ab 2028 dafür die richtigen Anreize. Daneben gilt es insbesondere auch die Digitalisierung voranzutreiben und innovative Versorgungsmodelle zu fördern.

H+ hat in einem konsolidierten Prozess seine Position für eine zukunftsgerichtete Spitallandschaft der Schweiz entwickelt und diese am 27. November 2025 präsentiert. Die Position muss bei der Umsetzung der Motion unbedingt berücksichtigt werden.

Berufsbildung

Spitalbranche wird zwei problematische Massnahmen umsetzen müssen

Das Parlament wird das geänderte Berufsbildungsgesetz voraussichtlich weitgehend gemäss bundesrätlicher Botschaft verabschieden. Auf die Spitalbranche kommt die Umsetzung zweier problematischer Massnahmen zu: Englischsprachige Titelzusätze, die nicht alle Stufen in der Branche adäquat abbilden sowie die Abschaffung der eidgenössischen Anerkennung der Rahmenlehrpläne «NDS HF» durch eine Flexibilisierung der Weiterbildungen. 

Der Ständerat hat in der Herbstsession 2025 das Berufsbildungsgesetz (25.046) grösstenteils gemäss Entwurf des Bundesrates angenommen. Noch vor den Beratungen im Nationalrat lässt sich vorhersagen, dass sich die Spitalbranche auf die Umsetzung von zwei Massnahmen vorbereiten muss, die aus Sicht von H+ kritisch sind: 

  • Die neuen englischsprachigen Titelzusätze bilden nicht alle Stufen adäquat ab. Diplomierte Pflegende werden nur schwer verstehen, weshalb deutlich tiefer qualifizierte Fachpersonen in der Langzeitpflege und Betreuung ebenfalls einen «Professional Bachelor» in ihrem eidgenössischen Fachausweis führen dürfen.
  • Die Abschaffung der eidgenössischen Anerkennung der Rahmenlehrpläne «NDS HF»: Die Flexibilisierung dieser Rahmenlehrpläne bedeutet für Spitäler und Kliniken eine Bedrohung der Qualität und einen Verlust der eidgenössischen Anerkennung der wichtigen Nachdiplomstudiengänge in Anästhesie-, Intensiv- und Notfallpflege. Auch bleiben Fragen zur künftigen Finanzierung durch Bund und Kantone offen und es droht ein aufwändiger Überführungsprozess in die neue Form der eidgenössischen Höheren Fachprüfung (HFP). 

Umstrittene englischsprachige Titelzusätze

Künftig werden alle Absolvent:innen einer höheren Berufsbildung einen Zusatztitel als Teil ihres Diploms, Fachausweises oder Fähigkeitsausweises erhalten: Professional Bachelor für jene mit einem HF-Diplom oder einem eidgenössischen Fachausweis und Professional Master für jene mit einer eidgenössischen Höheren Fachprüfung.

Die neuen englischsprachigen Zusatztitel sollen vor allem dem Berufsmarketing dienen und die Berufsbildung stärken – dies ohne Lohnerhöhung. Diese Zusatztitel müssen gemäss Botschaft des Bundesrates immer NACH dem Haupttitel folgen. D.h. im Sinne der Botschaft des Bundes: Diplomierte Pflegefachfrau HF, Professional Bachelor, und nicht: Professional Bachelor in Pflege – ein Unterfangen, das schwierig umzusetzen und zu kontrollieren sein wird. 

Abschaffung der eidgenössischen Anerkennung der Rahmenlehrpläne «NDS HF» AIN

Es wird künftig kein Studium nach einem eidgenössisch anerkannten Rahmenlehrplan NDS HF in Anästhesie-, Intensiv- und Notfallpflege (AIN) mehr geben, neu aber eine eidgenössische Höhere Fachprüfung (HFP) – mit einer Übergangsfrist von fünf Jahren und mit finanzieller Unterstützung für die Revisionsarbeiten durch eine Projektförderung des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI).

Überführung in eine HFP: Risiken und Chancen

Bei der Überführung der Rahmenlehrpläne NDS HF AIN in eine HFP wird zentral sein, die Finanzierung (keine Nachteile für Studierende und ausbildende Betriebe) sowie die Ausbildungsqualität in der Praxis sicherzustellen. Die AIN-Anbieter und Kantone müssen neue Modelle für die Finanzierung ausarbeiten, wie Klärung der finanziellen Vorleistung der künftigen Studierenden und Verteilung der Gelder. Unverzichtbar für eine erfolgreiche Umwandlung in eine HFP ist aus Sicht von H+, dass die Kantone ihre bisherige Unterstützung beibehalten. 

Ines  Trede

Ines Trede

Leiterin Geschäftsbereich Bildung

Gebühr für Bagatellfälle

Spitäler entlasten, aber richtig

Mit einer Gebühr fürs Aufsuchen einer Notfallstation sollen Spitäler und Kliniken von Bagatellfällen entlastet werden. H+ begrüsst das Ziel der parlamentarischen Initiative Weibel 17.480, erachtet aber den Umsetzungsvorschlag der SGK-N als untauglich.

Der jährliche Höchstbetrag des Selbstbehalts zulasten der versicherten Person soll sich jedes Mal um 50 Franken erhöhen, wenn die Person den Spitalnotfall ohne schriftliche Überweisung durch einen Arzt, eine Ärztin, ein Zentrum für Telemedizin, eine Apotheke oder eine kantonale Notfallnummer aufsucht. Von dieser Regelung ausgenommen sein sollen Schwangere, Kinder sowie von einem Transport- oder Rettungsunternehmen eingewiesene Personen. Die Einführung dieser Massnahme soll den Kantonen überlassen werden. Diesen Vorschlag der SGK-N zur Umsetzung der parlamentarischen Initiative Weibel 17.480  wird der Nationalrat in der kommenden Wintersession 2025 beraten.

Vorschlag geht am Ziel vorbei

H+ begrüsst grundsätzlich das Bestreben, die Spitalnotfallaufnahme von «leichteren» Fällen zu entlasten. Doch die meisten betroffenen Patient:innen dürften weiterhin den Spitalnotfall direkt aufsuchen, insbesondere an Randzeiten und am Wochenende, wenn Hausarztpraxen und Apotheken geschlossen sind. Entsprechende telemedizinische Angebote sind zurzeit noch wenig verbreitet. Die anvisierte Lenkungswirkung dürfte folglich mehrheitlich ausbleiben.

Zudem trifft die Gebühr vor allem sozial und wirtschaftlich benachteiligte und chronisch kranke Menschen und könnte diese aus finanziellen Gründen von notwendigen Behandlungen abhalten. Die vorgesehene schriftliche Überweisung zur Vermeidung der Spezialgebühren führt bei den Spitälern und den überweisenden Stellen überdies zu administrativem Mehraufwand, dessen Finanzierung nicht geregelt wird.

Fazit: Zurück an den Absender

Wie der Bundesrat lehnt deshalb auch H+ den vorliegenden Gesetzesentwurf ab. Anstatt die Patient:innen mit Spezialgebühren zu bestrafen und Zuweisern sowie Spitälern zusätzlichen Aufwand aufzubürden – der nicht einmal entschädigt wird – sollte das Parlament tatsächlich wirksame Massnahmen prüfen. Dazu gehören etwa die Förderung der Notfalltriagierung im Bereich der Telemedizin, aber auch eine Ausbildungsoffensive bei den Hausärzt:innen, um dem Mangel in diesem Bereich entgegenzuwirken.

H+ plädiert dafür, einen praktikablen Lösungsvorschlag zu erarbeiten – unter Einbezug von Spitalvertretern sowie weiteren betroffenen Akteuren, insbesondere von Kantonen und Zuweisern.

Stefan  Berger

Stefan Berger

Fachverantwortlicher Gesundheitspolitik