Editorial

Nach 16 Jahren im Parlament ist es Zeit Adieu zu sagen. In dieser Zeit haben mich viele spannende Themen begleitet, vor allem rund um die Gesundheitspolitik. Als Mitglied der nationalrätlichen Gesundheitskommission (SGK-N) hatte ich die Gelegenheit viele Dossiers mitzugestalten. Als FDP-Politikern war und ist es mir stets ein Anliegen unser hervorragendes Gesundheitssystem weiter zu stärken, die Qualität und die Patientensicherheit zu verbessern, ohne den wirtschaftlichen Freiheitsgedanken aus den Augen zu verlieren. Ein starkes Gesundheitssystem braucht einen gewissen Gestaltungsfreiraum und nur so viel Regulation wie nötig, um sich weiterzuentwickeln.

In meiner parlamentarischen Tätigkeit konnte ich mitverfolgen, wie die Zahl der Geschäfte in der Gesundheitspolitik zugenommen hat. Das hat auch mit der Entwicklung der Gesundheitskosten zu tun. Als Parlament muss es uns gelingen, zwischen den Ansprüchen der Bürgerinnen und Bürger, die durch die hohen Krankenkassenprämien belastet sind und den Ansprüchen der Behörden und der Branchen zu vermitteln und einen Mittelweg zu finden. Der Bund hat mit den Kostendämpfungspaketen Massnahmen vorgeschlagen, die ihre Wirkung entfalten werden. An einigen dieser Massnahmen, namentlich den Pauschalen im ambulanten Bereich und der nationalen Tariforganisation für ambulante Leistungen nach dem Vorbild der SwissDRG AG, wirkte ich mit. Nun ist der Ball beim Bundesrat, den ambulanten Pauschalen, die von den Spitälern und Versicherern entwickelt wurden, sowie der ambulanten Tariforganisation zum Durchbruch zu verhelfen. Nur mit einer nationalen Tariforganisation im ambulanten Bereich wird es gelingen, der Tarifpartnerschaft wieder neues Leben einzuhauchen.

Als weiteres wichtiges Thema ist mir der indirekte Gegenvorschlag zur Pflegeinitiative in Erinnerung. Unter dem Eindruck der COVID-19-Krise ist es im Parlament gelungen ein grosszügiges Paket für die Aus- und Weiterbildung von Pflegefachkräften zu schnüren und eine bessere Abgeltung von Pflegeleistungen sowie die eigenständige Abrechnung durch selbstständige Pflegende zu erreichen. Mit der Annahme der Pflegeinitiative im November 2021 ist das Paket nur noch Makulatur. Doch nun hat das Parlament eine zweite Chance, die Weichen für eine Stärkung der Pflegeberufe und des Gesundheitswesens richtig zu stellen. Ergreifen wir diese!

Herausforderungen bleiben auch in Zukunft gross

Mit Isabelle Moret konnte H+ viel erreichen, doch die Herausforderungen bleiben auch in Zukunft gross.

Mit der Wahl in den Waadtländer Staatsrat, ist es für Isabelle Moret Zeit Abschied zu nehmen, vom Parlament aber auch von ihren Aufgaben für H+ und die Spital- und Klinikbranche. Wir sagen Danke für ihre geleistete Arbeit für H+ und im Parlament.

Mit Isabelle Moret hatte H+ eine Brückenbauerin im Parlament, die diplomatisch und vermittelnd zwischen den Parteien agierte, ohne dabei das grosse Ganze aus dem Blick zu verlieren. Sie verstand es mit Geschick und Charisma sich für die Interessen der Spitäler und Kliniken einzusetzen und spielte in vielen gesundheitspolitischen Dossiers eine zentrale Rolle. Namentlich ist es ihr zu verdanken, dass im Juni 2021 der indirekte Gegenvorschlag zur Pflegeinitiative zu Stande kam. Auch wenn dieser mit der Annahme der Initiative vorerst vom Tisch ist, hat das Parlament nun eine erneute Gelegenheit, die Aus- und Weiterbildung der Pflegefachpersonen zu stärken.

Aber auch bei der Schaffung der gesetzlichen Grundlagen für Pauschalen im ambulanten Bereich nahm Isabelle Moret eine Schlüsselfunktion ein. Die Grundlagen für die ambulanten Pauschalen wurden vom Parlament 2021 gelegt. Nun geht es darum, diese zusammen mit einem Einzelleistungstarif in eine nationale ambulante Tariforganisation zu überführen und die Tarifpartnerschaft wieder zu beleben.

Die Herausforderungen für die Spital- und Klinikbranche bleiben somit auch in Zukunft gross. Um diesen zu begegnen, hat der H+ Vorstand die FDP-Nationalrätin Regine Sauter als Nachfolgerin von Isabelle Moret nominiert. Am 3. November 2022 wird der Vorstand Regine Sauter den H+ Mitgliedern zur Wahl vorschlagen. Mit dieser Nomination will H+  weiterhin einen direkten Draht zur nationalen Politik haben und von der politischen Erfahrung der neuen Präsidentin profitieren.

Tarifsystem

Wichtiger Durchbruch bei den ambulanten Tarifen

Die Gründung einer nationalen Organisation für ambulante Tarife ist auf gutem Wege. Damit wird eine wesentliche Voraussetzung für die Pflege, Entwicklung und Koordination der neuen ambulanten Tarifstrukturen geschaffen.

Das Parlament hat am 18. Juni 2021 mit der Verabschiedung von neuen gesetzlichen Bestimmungen über ambulante Tarifstrukturen und über eine ambulante nationale Tariforganisation einen Neuanfang im schweizerischen Tarifwesen beschlossen. Der Bundesrat hat diese Bestimmungen am 1. Januar 2022 in Kraft gesetzt. Die Tarifpartner haben ab diesem Datum zwei Jahre Zeit, die nationale Tariforganisation ins Leben zu rufen. Die Gründung dieser Organisation wird in einem vom Berner Regierungsrat Pierre Alain Schnegg geleiteten Projekt vorbereitet.

Konsens bezüglich «Zauberformel»
Nach anfänglich schwierigen Verhandlungen zwischen den involvierten Parteien gelang es kürzlich, einen Konsens über eine «Zauberformel» für die Stimmverteilung von santésuisse, curafutura, MTK, FMH und H+ im Rahmen der nationalen Tariforganisation zu finden. Dieses Ergebnis ist gemäss H+ als Durchbruch zu werten. In der nächsten Etappe des Projektes erarbeiten die Tarifpartner die Tarifierungsgrundsätze für die ambulanten Tarifstrukturen und die Grundregeln für die Koordination zwischen den Stukturen.

In der neuen nationalen Tariforganisation braucht es Pauschalen und einen Einzelleistungstarif
H+ spricht sich für eine Genehmigung des TARDOC aus, wenn die vom Bundesrat aufgestellten Prüfkriterien in wesentlichen Teilen erfüllt sind. Falls dies bei der Version 1.3 noch nicht der Fall ist bzw. der Bundesrat eine Genehmigung mit Auflagen beschliesst, ist H+ weiterhin bereit, an der Herstellung der Genehmigungsfähigkeit des TARDOC konstruktiv mitzuwirken. Gleichzeitig setzt H+ alles daran, eine zeitgleiche Einführung der ambulanten Pauschalen und des TARDOC zu ermöglichen, idealerweise per 1. Januar 2024. Die beiden Tarifsysteme sollen sich kohärent und komplementär ergänzen.

Mit der Gründung der nationalen Tariforganisation, der Finalisierung und Koordination der beiden Tarifstrukturen werden die Tarifpartner in der Lage sein, ein modernes, datenbasiertes und lernendes Tarifsystem für den ambulanten Bereich zu schaffen.

Labortarife

Labortarife unbegründet unter Druck

Politik, Behörden und Krankenkassen haben es auf einen vermeintlichen Kostentreiber abgesehen: die Labortarife. H+ ruft zur Besinnung auf. 

Der Bundesrat, santésuisse und der Preisüberwacher orten ein grosses Einsparpotenzial bei den Laboranalysen. Der Preisüberwacher kommt in einer am 3. Februar 2022 publizierten Studie zum Schluss, dass ein Sparpotenzial von über einer Milliarde Franken für das Jahr 2020 vorliegt. Die Medizinischen Laboratorien der Schweiz (FAMH) stellen jedoch fest, dass sich santésuisse und der Preisüberwacher auf unzulängliche Preisvergleiche mit dem Ausland abstützen. So würden bei Berücksichtigung der korrekten Tarifierung, der Kaufkraft und der Kostenstruktur der verglichenen Länder nur geringe Unterschiede bestehen bleiben. Würde man auch noch die politisch gewollte dezentrale Versorgung in der Schweiz einbeziehen, läge der Unterschied nahe bei null Prozent.

H+ teilt die Analyse der FAMH
In der Schweiz profitieren aber die Patientinnen und Patienten von einer dezentralen und somit schnellen medizinischen Versorgung. H+ schliesst sich dieser Analyse der FAMH an. Beide Verbände fordern, von einer überhasteten Tarifanpassung ohne Risikoanalyse abzusehen. Stattdessen ist das bereits laufende Projekt zur Tarifanpassung (transAL2) voranzutreiben.

SGK-N will Vertragsfreiheit einführen
Als weitere Massnahme zur Kostendämpfung bei den Laboranalysen schlug die SGK-N im April 2022 vor, dass Krankenkassen nur die Analysen jener Labors vergüten sollen, mit denen sie einen Vertrag abgeschlossen haben. Die Vergütungen sollen dabei tiefer ausfallen als die behördlich festgelegten Tarife. Von dieser Regelung sollen Praxislabors von Hausärzten ausgeschlossen bleiben. Mit anderen Worten: Das ansonsten verpönte und selbst vom Bundesrat in der Debatte über die Pflegeinitiative als Systembruch bezeichnete Prinzip der Vertragsfreiheit soll nun mit einem Husarenstreich im Laborbereich eingeführt werden, wohlbemerkt mit einer Diskriminierung des spitalambulanten Laborbereichs.

H+ ruft das Parlament zur Besinnung auf und zu einer Rückkehr zu einer rationalen Gesundheitspolitik. Moderne Tarifsysteme sind komplexe, auf Kosten- und Leistungsdaten beruhende Konstruktionen. Diese zu zerstören, ist keine nachhaltige Lösung für unser Gesundheitswesen.

Kostenziele

Qualität und Nutzen in den Vordergrund stellen

In der Sommersession 2022 wird der Nationalrat die Kostenbremse-Initiative der Mitte und den dazugehörigen indirekten Gegenvorschlag des Bundesrates beraten. Für H+ ist klar: reine Kostenpolitik ist keine Lösung, ein qualitätsbasierter Wettbewerb ist der bessere Weg.

Strukturelle Defizite verbunden mit gesellschaftlichen Einflüssen schaffen in der Schweiz insgesamt einen fruchtbaren Nährboden für Ineffizienzen im Gesundheitssystem, sowohl auf der Angebots- als auch der Nachfrageseite. Dies lässt die Kosten im Gesundheitswesen in die Höhe schnellen. Diese Entwicklung wird insbesondere dann zum politischen und gesellschaftlichen Problem, wenn die Wirtschaft und die Löhne nicht im gleichen Ausmass wachsen.

Die Mitte will mit ihrer «Kostenbremse-Initiative» Gegensteuer geben und den Bundesrat ermächtigen, Kostenbegrenzungsmassnahmen zu ergreifen. Der indirekte Gegenvorschlag des Bundesrates sieht hingegen für Kantone und Leistungserbringergruppen Kostenziele vor, die einem Globalbudget entsprechen. Dieses war ursprünglich als Teil des Kostendämpfungspaktes 2 vorgesehen und wurde von sämtlichen Akteuren im Gesundheitswesen in der Vernehmlassung breit abgelehnt. Im Indirekten Gegenvorschlag hat der Bundesrat die Massnahmen teilweise sogar noch verschärft und dem zentralistischen und planwirtschaftlichen Vorhaben weiteren Schub verliehen.
H+ lehnt wie der Bundesrat die Kostenbremse-Initiative der Mitte ab, erachtet aber auch den Gegenvorschlag als missglückt.

Auf Qualität statt Kosten fokussieren
Alle diese Vorschläge fokussieren ausschliesslich auf die Gesundheitskosten. Damit zusammenhängende Aspekte der Qualität und des Nutzens der medizinischen Versorgung werden ausgeblendet. Kostenziele, Zielvorgaben, also die künstliche Plafonierung der Kosten bzw. des Kostenanstiegs sind planwirtschaftliche Instrumente, die zu einer Abkehr vom Schweizer System des regulierten Wettbewerbs führen. Der Wettbewerb dreht sich dann nicht mehr um die Erbringung von qualitativ hochwertigen Leistungen zu einem günstigen Preis, sondern zunehmend um die Gunst der Politik. Die daraus entstehenden Verteilkämpfe untergraben die Bestrebungen nach regionaler Planung und integrierter sektorenübergreifender Versorgung. Statt die Silos des Gesundheitswesens zu abzubauen, werden sie zementiert. Tarife dienen dann nur noch der Kostensteuerung. Die Qualitätsaspekte und das Ziel eines optimalen Kosten-Qualitäts-Verhältnisses treten damit unweigerlich in den Hintergrund.

Quasi als Tüpfchen auf dem i erlaubt sich der Bund in diesem System subsidiär in die Tarifverträge einzugreifen, falls das Gebot der Wirtschaftlichkeit nicht mehr erfüllt sein sollte und die Tarifpartner sich nicht auf entsprechende Anpassungen einigen können. Nicht zuletzt ist es äussert fraglich, ob Kostenziele die Mengenausweitung tatsächlich eindämmen, denn Kostenziele betreffen alle Leistungen, also auch medizinisch begründete.

Wie weiter?
Klar ist: reine Kostenpolitik ist keine Lösung. Vielmehr soll ein qualitätsbasierter Wettbewerb den notwendigen Strukturwandel vorantreiben. Aus diesem Grund setzt sich H+ für einen kostendämpfenden, qualitätsfördernden Strukturwandel im Gesundheitswesen ein. Zielführend ist dabei, mit geeigneten Qualitätsinstrumenten Anreize zu setzen, um unbegründete Leistungen zu vermeiden, die damit verbundene Mengenausweitung zu begrenzen und die Wirtschaftlichkeit zu fördern. Geeignete Massnahmen sind: Outcome-Indikatoren breit auszuwerten und zu bewerten, Diagnose- und Indikationsqualität festzulegen und zu messen sowie Prozessmanagement.

Medtech-Importe

Medizinprodukte auch von ausserhalb der EU zulassen

Um weiterhin die bestmögliche Patientenversorgung gewährleisten zu können, sind jetzt die Voraussetzungen zu schaffen, die es der Schweiz erlauben, Medizinprodukte auch ausserhalb von Europa zu beschaffen.

Mit der Motion 20.3370 von Nationalrat Albert Rösti soll der Bundesrat beauftragt werden, die Gesetzgebung so anzupassen, dass in der Schweiz auch Medizinprodukte aussereuropäischer Regulierungssysteme zugelassen werden können. H+ teilt die Meinung des Motionärs, dass die Schweiz weder in der Lage ist, sich mit allen benötigten Medizinprodukten selbst zu versorgen noch alle benötigten Medizinprodukte selbst zu prüfen und für das Inverkehrbringen in der Schweiz zuzulassen. Die Schweiz ist daher sowohl bei der Prüfung als auch bei der Beschaffung von Medizinprodukten auch auf das Ausland angewiesen. In der Schweiz sind für die nationale Versorgung bis heute  ausschliesslich Medizinprodukte gemäss dem Zulassungssystem der Europäischen Union (EU) erlaubt.

Probleme bei der Umsetzung der EU-Medizinprodukteverordnung
Der Motionär verweist gemäss H+ zurecht auf die Probleme bei der Umsetzung der EU-Verordnung über Medizinprodukte (MDR), die bereits vor Ausbruch der COVID-19-Pandemie vielfältig waren. Experten gehen davon aus, dass die MDR erst in etlichen Jahren europaweit funktionsfähig sein wird. Um den raschen Zugang der Bevölkerung zu den neuesten Medizinprodukten sicherzustellen, müssen Regulierungen mit der technologischen Entwicklung Schritt halten. Viele Schweizer Start-Ups und KMU setzen deshalb vermehrt auf eine Erstzulassung z. B. durch die US Food and Drug Administration (FDA), was zur aktuell unhaltbaren Situation geführt hat, dass innovative Schweizer Produkte ausländischen Bevölkerungen zur Verfügung stehen, der eigenen Bevölkerung hingegen nicht.

Verschlechterung der Patientenversorgung zeichnet sich ab
Wegen der aktuellen Probleme bei der Umsetzung der MDR bahnt sich in Europa ab 2024 eine deutliche Verschlechterung der Patientenversorgung an. Deshalb ist es unverantwortlich, sich bei der nationalen Versorgung ausschliesslich auf CE-gekennzeichnete Medizinprodukte abzustützen. Die Schweiz sollte vorausschauend handeln und ihren Handlungsspielraum zur Beschaffung von Medizinprodukten auf aussereuropäische Regulierungssysteme ausweiten. Dafür sind jetzt die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen.

Aus diesen Gründen unterstützt H+ die Motion 20.3370 Albert Rösti so wie H+ bereits die Motion 20.3211 Damian Müller und die Positionen des Verbands der Schweizer Medizintechnik (Swiss Medtech) vom 14. April und vom 6. Mai 2022 unterstützt hat.

Aurel  Köpfli

Aurel Köpfli

Fachverantwortlicher Kommunikation,
stv. Leiter Geschäftsbereich Kommunikation

Qualitätsvertrag

Meilenstein für die Qualitätsentwicklung

H+, santésuisse und curafutura haben gemeinsam einen Qualitätsvertrag für Spitäler und Kliniken beim Bundesrat eingereicht der erste Vertrag dieser Art überhaupt. 

Das Krankenversicherungsgesetz (KVG) fordert im neuen Art. 58a den Abschluss von gesamtschweizerischen Verträgen über die Qualitätsentwicklung zwischen den Verbänden der Leistungserbringer und der Krankenversicherer (Qualitätsverträge). H+, santésuisse und curafutura haben in Partnerschaft mit der Medizinaltarif-Kommission UVG (MTK) einen Vertrag abgeschlossen, den sie nun beim Bundesrat eingereicht haben. Der Vertrag kann bei seiner Genehmigung in Kraft treten.

Die systematische Weiterentwicklung des Vertrags ist bereits festgelegt. Die Vertragspartner haben weitreichende Elemente vereinbart, anhand welcher die Spitäler und Kliniken Qualität und Patientensicherheit verbindlich, einheitlich und transparent entwickeln. Es wurden Themenbereiche definiert, in denen die Spitäler und Kliniken künftig validierte Massnahmen umsetzen und einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess sicherstellen müssen.

Unabhängiges Kontrollorgan
Ein unabhängiges Kontrollorgan wird die Qualitätsentwicklung in den Spitälern und Kliniken individuell und stichprobenartig überprüfen. Die Auswahl erfolgt basierend auf Resultaten der bereits heute bestehenden nationalen Qualitätsmessungen, z. B. des Nationalen Vereins für Qualitätsentwicklung in Spitälern und Kliniken (ANQ), oder durch Zufallsprinzip. Die Ergebnisse der Überprüfung sowie eine Selbstdeklaration werden für jeden Spital- oder Klinikstandort transparent publiziert.

Bewährtes integrieren
Der Qualitätsvertrag berücksichtigt die breite Palette bereits umgesetzter Qualitätsaktivitäten von Spitälern und Kliniken und ermöglicht darüber hinaus eine nahtlose Integration verschiedener bestehender und zukünftiger Qualitätsinitiativen. Auch international etablierte Mechanismen zur Überprüfung der Qualitätsentwicklung wurden berücksichtigt. Bereits bestehende Strukturen hinsichtlich der Qualität werden bei der Umsetzung helfen, dazu gehört insbesondere der ANQ.

Social Media

Neu in den sozialen Medien

Der nationale Spitalverband H+ twittert neuerdings und kommuniziert neu auch auf LinkedIn.

Um seine Mitglieder und Stakeholder kommunikativ noch besser zu erreichen, setzt H+ neu auf die beiden Social-Media-Kanäle Twitter und LinkedIn. Bewährte Kommunikationskanäle wie H+ Bundeshaus, das H+ Mitgliederbulletin eFlash sowie der H+ News Service bleiben weiterhin bestehen. Wollen Sie zu Themen der Spital- und Klinikbranche immer auf dem neuesten Stand sein? Dann folgen sie uns auf LinkedIn und Twitter!

Dorit  Djelid

Dorit Djelid

Leiterin Geschäftsbereich Kommunikation, Stv. Direktorin, Mitglied der Geschäftsleitung