H+ Bundeshaus 2/2021

Mit voller Kraft in ein neues Tarifzeitalter

von Anne-Geneviève Bütikofer
EFAS

Eine wichtige und dringend benötigte Reform

von Anne-Geneviève Bütikofer
Ambulante Pauschalen und EFAS

Eine ideale Kombination

Medizinprodukteregulierung

Spitalbranche besorgt über gefährdete Medtech-Importe

von Martina Greiter
Zusatzversicherungen

Mehr Transparenz und Einheitlichkeit

von Dorit Djelid

Editorial

Während die Tarifpartnerschaft bei den stationären Tarifen SwissDRG sehr gut funktioniert und die Tarifstruktur seit ihrer Einführung im Jahr 2012 stetig weiterentwickelt werden konnte, präsentiert sich die Situation bei den ambulanten Tarifen völlig anders. Damit die Tarifpartnerschaft auch in diesem Bereich gelingt, braucht es den Einsatz und die Verpflichtung aller Beteiligten. H+, santésuisse und die FMCH machen nun einen wichtigen Schritt vorwärts und gründen die Tariforganisation «solutions tarifaires suisses», in der sie bis Ende dieses Jahres Pauschalen für den ambulanten Bereich entwickeln wollen.

Dies ist ein wichtiger Schritt in Richtung Tariffrieden, bildet aber auch die Basis für eine künftige nationale Tariforganisation für ambulante Tarife, in welcher Pauschalen und Einzelleistungstarife gemeinsam, als sich ergänzende Tarifstrukturen, koexistieren werden.

Pauschalen für ambulante Leistungen werden endlich dazu führen, dass die Spitäler und Kliniken, aber auch andere ambulante Leistungserbringer, ihre Leistungen kostendeckend erbringen können. Sie werden für mehr Transparenz und für einen geringeren administrativen Aufwand als bislang sorgen.

Mit voller Kraft in ein neues Tarifzeitalter

Um die Unterdeckung im ambulanten Bereich zu beseitigen, braucht es neue Ansätze. Das Projekt «ambulante Pauschalen» der Leistungserbringer und Versicherer führt zu mehr Transparenz und Fairness.

Mit den ambulanten Pauschalen schreiben H+, santésuisse und die FMCH die Tarifgeschichte neu. Nachdem vor rund zwei Jahrzehnten die ambulante Tarifstruktur TARMED eingeführt wurde, konnte sie aufgrund von Differenzen unter den Tarifpartnern in den Jahren danach praktisch nicht weiterentwickelt werden. Den Spitälern und Kliniken ist es deshalb heute unmöglich, die ambulanten Leistungen kostendeckend zu erbringen. Dies ist umso dramatischer, weil die Zahl ambulanter Behandlungen in den vergangenen Jahren immer mehr zugenommen hat – im Sinne des politischen Willens und aufgrund des technologischen Fortschritts. Diese Tendenz wird sich in Zukunft noch verstärken.

Die Spitäler und Kliniken haben einen Anspruch darauf und verdienen es, dass ihre ambulanten Leistungen sachgerecht und fair vergütet werden. Mit der bestehenden Tarifstruktur TARMED ist dies nicht möglich. Dasselbe gilt für bislang vorgeschlagene neue Modelle. Die beste Lösung sind Pauschalen für den ambulanten Bereich, welche auf reellen Kostendaten der Spitäler und Kliniken basieren. Diese Datenbasis ist zentraler Bestandteil des gemeinsamen Projekts von H+, santésuisse und der FMCH. Bis Ende 2021 werden die drei Organisationen dem Bundesrat einen Vorschlag einer auf Pauschalen basierenden neuen Tarifstruktur für den ambulanten Bereich einreichen. Die Tariforganisation zur Entwicklung solcher Pauschalen ist bereits gegründet: solutions tarifaires suisses. Nachdem das Parlament im Rahmen der Beratungen zum Massnahmenpaket 1 des Bundes zur Kostendämpfung grünes Licht für ambulante Pauschalen gegeben hat, steht einer neuen Tarifstruktur nichts mehr im Wege.

Die Pauschalen sollen nicht nur kostendeckende Tarife im ambulanten Bereich gewährleisten, sondern für mehr Transparenz und einen geringeren administrativen Aufwand sorgen. Auch ist es ein zentrales Ziel, die ambulanten Pauschalen in die künftige nationale Tariforganisation zu integrieren, welcher alle Tarifpartner des ambulanten Bereichs angehören sollen. Nur so wird es möglich sein, ein leistungsfähigeres Tarifsystem zu entwickeln.

EFAS

Eine wichtige und dringend benötigte Reform

Eine einheitliche Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen (EFAS) würde einen historisch gewachsenen Systemfehler beseitigen. Das Spar- und Qualitätspotenzial von EFAS ist beträchtlich.

Die heute geltenden, unterschiedlichen Finanzierungsregimes des ambulanten und des stationären Bereichs führen zu Fehlanreizen, die eine suboptimale Wahl des Behandlungsortes begünstigen. Ob ein Patient ambulant oder stationär behandelt wird, sollte aber im Idealfall ausschliesslich von seinem medizinischen und sozialen Zustand abhängen. Dass die Schweiz von diesem Idealfall weit entfernt ist, zeigen internationale Vergleiche. So werden in der Schweiz nur gerade 17 Prozent der chirurgischen Eingriffe im spitalambulanten Bereich durchgeführt. Dieser Anteil beträgt in den Niederlanden 51 Prozent und in den USA 62 Prozent.

EFAS als Treiber von innovativen Tarifsystemen
Eine einheitliche Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen (EFAS) ist nicht nur ein Mittel, um Fehlanreize zu korrigieren und die Ambulantisierung voranzutreiben. Sondern die Versicherer gewinnen als einheitliche Finanzierer auch eine Übersicht über die gesamte Behandlungskette und zwar in Bezug auf die Kosten wie auch die Qualität der erbrachten Leistungen. Aufgrund dieser Übersicht werden Versicherer und Leistungserbringer in der Lage sein, innovative Tarifsysteme zu entwickeln, wie beispielsweise Komplexpauschalen auf der Basis von ambulanten und stationären Pauschalen oder qualitäts- bzw. ergebnisbasierte Tarife.

Aus den gleichen Gründen ist eine Integration der Langzeitpflege in EFAS ausdrücklich zu begrüssen. Schliesslich gehören Pflegeeinrichtungen ebenfalls zur Versorgungskette. H+ schliesst sich aber der Beurteilung des Bundesrates an und befürwortet, die Pflege erst in einem zweiten Schritt zu integrieren. Eine sofortige Integration würde das Vorhaben überladen, wenn nicht sogar gefährden. Ein zweiter Schritt ist nötig, damit die nötigen Datengrundlagen erarbeitet werden können. Die Tarifpartner werden eine entsprechende Tarifstruktur entwickeln müssen.

Ambulante Pauschalen und EFAS

Eine ideale Kombination

Ambulante Pauschalen und die einheitliche Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen (EFAS) setzen die richtigen Anreize für zukunftsorientierte Versorgungsmodelle.

Tarifsystem und Finanzierungsform unterscheiden sich im ambulanten und im stationären Sektor des Gesundheitswesens. Diese Unterschiede sind historisch gewachsen, aber heute nicht mehr zu rechtfertigen. Für eine effiziente Versorgung werden sektorübergreifende Versorgungsmodelle immer wichtiger. Deshalb müssen die beiden Sektoren durchlässig werden, indem ihre Tarife und Finanzierungsformen angeglichen werden.

Mit einer einheitlichen Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen (EFAS) werden Fehlanreize bei der Tarifierung von Leistungen korrigiert, sodass die Höhe der Kostendeckung von ambulanten und stationären Pauschalen angeglichen werden kann. Damit wird die Wahl des optimalen Behandlungsortes nicht mehr durch finanzielle Fehlanreize beeinflusst. Überdies gewinnt der Versicherer mit EFAS den Überblick über ganze Behandlungsketten hinweg und wird ein Interesse haben, ambulante und stationäre Pauschalen zu Komplexpauschalen zu verbinden. Diese Entwicklung wird die Integrierte Versorgung massgeblich vorantreiben und bedeutende Effizienz- und Qualitätsverbesserungen ermöglichen. Deshalb ist EFAS in Kombination mit ambulanten Pauschalen die beste und wichtigste Alternative zu einem Modell mit Globalbudget.

Versorgungssicherheit

Gefährdete Versorgung mit Arzneimitteln

Die Schweiz hat keine Strategie für die Arzneimittelversorgung von chronisch Kranken.  Dabei geben internationale Entwicklungen Anlass zur Sorge.

Aktuelle Entwicklungen lassen aufhorchen. Taiwan erhebt Vorwürfe gegen China, sie würden mit Corona-Impfstoffen Druck auf Verbündete ausüben. Paraguay soll als Gegenleistung für die Lieferung die Anerkennung des souveränen Staates Taiwan aufgeben (Frankfurter Allgemeine Zeitung 7.4.2021). In Indien explodieren die Corona-Fallzahlen. Das hat Auswirkungen auf die Herstellung von Arzneimittelwirkstoffen, insbesondere von Antibiotika und anderen wichtigen Arzneimitteln.

Die Schweiz hat sich wie viele andere Länder bisher darauf verlassen, dass die Versorgung uneingeschränkt funktioniert. Wir Spitalapotheker warnen bereits seit über 20 Jahren vor diesen Engpässen, die uns immer häufiger beschäftigen. Günstige Therapieoptionen fehlen und bewährte Medikamente verschwinden immer rascher vom Schweizer Markt. Diese Entwicklung betrifft immer häufiger Arzneimittel für besonders vulnerable Gruppen wie Kinder, ältere Menschen oder Menschen in besonderen Situationen wie z.B. in Palliativpflege, mit Schluckbeschwerden usw.

Selbstverständlich ist die aktuelle Versorgungslage ein internationales Problem. Aber nicht nur. Vieles ist hausgemacht. Vieles kann mit nationalen Regulierungen vereinfacht oder eben auch verschärft werden. Ob man es nun wahrhaben will oder nicht: auch der Preis des Arzneimittels gehört in dieser Diskussion zwingend dazu. Eine unsorgfältige Regulierung kann zum Bumerang werden, den die Politik wieder auffangen muss.

Es ist Zeit das zu regeln, was wir selbst regeln können und in jenen Bereichen Allianzen zu schmieden, in denen wir die Dinge nicht selber regeln können. Dazu braucht es ein klares Konzept und eine Strategie, die sich nicht nur mit «lebenswichtigen» Medikamenten beschäftigt, sondern mit allen Medikamenten, deren Ausfall bei Patientinnen und Patienten kurzfristig zu Problemen führen kann.

Dr. pharm. Enea Martinelli
Chefapotheker Spitäler fmi AG

Medizinprodukteregulierung

Spitalbranche besorgt über gefährdete Medtech-Importe

Das Scheitern des Rahmenabkommens InstA würde den Import von Medizinalprodukten massiv erschweren. Der Bundesrat ist aufgerufen, vorsorgliche Massnahmen zu treffen.

Am 26. Mai 2021 tritt das revidierte Medizinprodukterecht in Kraft. Spätestens bis dann sollte das Mutual Recognition Agreement (MRA) zwischen der Schweiz und der EU aktualisiert werden, um weiterhin eine möglichst lückenlose Versorgung der Schweizer Bevölkerung mit qualitätsgeprüften Medizinprodukten zu gewährleisten. Ohne Nachführung des MRA würden für den Import von Medizinprodukten Massnahmen notwendig werden, welche ausländische Lieferanten abschrecken würden. Umfragen von Swiss Medtech zeigen, dass rund jedes achte Medizinprodukt in der Schweiz nicht mehr verfügbar sein würde. Dies mit entsprechenden negativen Folgen für die medizinische Versorgungsqualität, insbesondere in den Schweizer Spitälern und Kliniken.

Die MRA-Aktualisierung hängt vom weiteren Schicksal des Rahmenabkommens InstA ab. Immerhin kann der Bundesrat die Medizinprodukteverordnung (MepV) unabhängig davon so ausgestalten, dass keine zusätzlichen Import-Hürden aufgebaut werden. Dies forderte H+ gemeinsam mit weiteren Akteuren des Schweizer Gesundheitswesens Anfang März in einem offenen Brief an den Bundesrat. Davon hängt nicht zuletzt die Versorgungssicherheit der Bevölkerung ab.

Am 19. Mai 2021 hat nun der Bundesrat entschieden, die MepV im Hinblick auf eine wahrscheinliche Nichtweiterführung des MRA anzupassen, um wenigstens gewisse Import-Hürden zu beseitigen. Wie sich diese Massnahme praktisch auswirken wird, kann zurzeit nicht sicher beurteilt werden. Insgesamt muss die Situation weiterhin als schwierig bezeichnet werden.

Martina  Greiter

Martina Greiter

Redaktorin Competence deutsche Schweiz, Fachverantwortliche Spital- und Klinik-Barometer

Zusatzversicherungen

Mehr Transparenz und Einheitlichkeit

Die Finanzmarktaufsicht FINMA verlangt mehr Transparenz im Zusatzversicherungsbereich. Die Leistungserbringer und Versicherer sind nun gefordert, gemeinsam Lösungen zu entwickeln.

Der Zusatzversicherungsbereich ist schon seit einigen Jahren auf dem Radar der Behörden und «Missbräuchliche Zusatzversicherungstarife verhindern» (M28) ist Teil des Massnahmenpakets des Bundes zur Kostendämpfung. Das Eidgenössische Finanzdepartement EFD schlug 2018 in einem Kurzbericht als Handlungsoptionen vor, verstärkt die Finanzmarkt-Aufsichtsinstrumente im Zusatzversicherungsbereich zu prüfen und den Preisüberwacher stärker einzubeziehen.

Im Dezember 2020 ortete die Finanzmarktaufsicht FINMA umfassenden Handlungsbedarf bei Leistungsabrechnungen. Konkret stellte die FINMA aufgrund ihrer jüngsten Analysen fest, dass Rechnungen im Bereich der Krankenzusatzversicherung häufig intransparent sind und zum Teil unbegründet hoch oder ungerechtfertigt scheinen. Die Aufsichtsbehörde erwartet von den Versicherern ein wirksameres Controlling, um solchen Missständen zu begegnen. Zudem fordert die FINMA die Versicherer auf, die Verträge mit den Leistungserbringern zu überprüfen und dort wo nötig zu verbessern. Nur unter diesen Voraussetzungen wird die Behörde neue Spitalzusatzversicherungsprodukte genehmigen. In der Folge haben viele Zusatzversicherer ihre Verträge mit Spitälern und Kliniken gekündigt, damit diese neu verhandelt werden können.
Leistungserbringer und Versicherer sind nun angehalten, ein gemeinsames Verständnis zu den Zusatzversicherungen zu entwickeln, und so mehr Transparenz und Einheitlichkeit zu schaffen. Zudem ist es essenziell, dass entsprechende Versicherungsprodukte einen Mehrwert für die Versicherten darstellen.

In dieser Diskussion darf jedoch nicht vergessen werden, dass für Spitäler und Kliniken das Geschäft mit zusatzversicherten Patienten ein wichtiges Standbein ist. Transparenz und Einheitlichkeit ist auch im Interesse der Spitäler und Kliniken. Doch Änderungen an der Krankenzusatzversicherung müssen ebenfalls eine Diskussion über die Leistungen der Obligatorischen Krankenversicherung anstossen. Weiter müssen sich die Akteure des Gesundheitswesens und die Tarifpartner auf kostendeckende Tarife einigen. Nur so können Fehlanreize vermieden und Missbrauch verhindert werden.

Dorit  Djelid

Dorit Djelid

Leiterin Geschäftsbereich Kommunikation, Stv. Direktorin, Mitglied der Geschäftsleitung