Gesunde Pensionierte willkommen

Spitäler und Kliniken können gesunde Pensionierte ohne aktuelle Erkrankungen, die sich freiwillig zur Verfügung stellen, problemlos einsetzen.

Bis 65 ein «normaler Mensch», über 65 eine «Risiko-Person». Das suggerieren die Corona-Notverordnungen und deren Interpretationen. «Die neue Diskriminierung» der über 65-Jährigen kritisiert Pro Senectute Schweiz. In der Schweiz sind noch keine gesunden 66-Jährige am Corona-Virus gestorben.

Kein Arbeitsverbot für über 65-Jährige
H+ hat sich bei Arbeitsrechtlern, Arbeitsmedizinern und Epidemiologen erkundigt, wie sie die Notverordnung einordnen. Nachstehend die wichtigsten Erkenntnisse:

  • Es gibt kein absolutes Arbeitsverbot für über 65-Jährige.
  • Spitäler können jederzeit über 65-Jährige, gesunde Personen anstellen und einsetzen, sofern deren Präsenz vor Ort aus betrieblichen Gründen unabdingbar ist und angemessene Schutzmassnahmen ergriffen werden.
  • Es gibt kein Anstellungsverbot für Fachpersonal über 65 Jahre, das zum Beispiel mit einem befristeten Arbeitsvertrag eingesetzt wird, allenfalls klar abgemacht ausserhalb der Vorgaben eines allfälligen GAV.
  • Mit einem rechtsgültig unterzeichneten Arbeitsvertrag begründen die Parteien ein Arbeitsverhältnis mit klaren Regelungen über Abgeltung und Dauer des Einsatzes.
  • Wegen dem Alter dürfen Menschen nicht diskriminiert werden, steht in der Verfassung (BV Art. 8, Abs. 2).
  • Es gibt viele pensionierte und gesunde, entsprechend qualifizierte Freiwillige, die bereit sind, in Abteilungen mit COVID-19-Erkrankten zu arbeiten oder die Teams auf den Intensivstationen zu unterstützen.
  • Es handelt sich dabei um hochqualifiziertes Personal mit enormer Erfahrung aus einem langen Berufsleben in Spitälern oder im Gesundheitssystem.
  • Für Spitäler ist es eine wichtige Reserve mit qualifizierten Fachkräften, die das bestehende Personal entlasten können, damit die Ruhezeiten eingehalten werden und sich stark belastetes Personal erholen kann.
  • Schon heute sind in vielen Spitälern Pensionierte im Einsatz für fachliche Unterstützung oder Gutachter-Tätigkeiten.

Schwangere wegen Mutterschaftsschutz nicht in Corona-Bereichen einsetzen
H+ ist überzeugt von folgenden Grundsätzen als Leitlinien für verantwortungsbewusste Arbeitgeber wie Spitäler und Kliniken:

  • Spitäler sollen keine besonders gefährdeten Personen mit Vorerkrankungen auf Abteilungen mit COVID-Behandelten einsetzen, sind aber gegebenenfalls befugt, ein Arztzeugnis zu verlangen mit der Bestätigung einer Erkrankung gemäss der Verordnung.
  • Mit den Sozialpartnern hat sich H+ auch darauf geeinigt, dass Schwangere nicht in Betriebsteilen eingesetzt werden sollen, in denen COVID-19-Erkrankte gepflegt oder betreut werden.
  • Ferner sind sich die Sozialpartner einig, dass Auszubildende und Studierende nur mit ihrem Einverständnis in der Pflege und Betreuung von COVID-19-Patienten eingesetzt werden.