Keine Unterbrüche bei lebenswichtigen Arzneimitteln
Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat aufgrund der aktuellen Situation über die Vergütung von Arzneimitteln informiert. Es weist darauf hin, dass es keinesfalls zu Unterbrüchen bei den Vergütungen respektive der Therapie mit lebenswichtigen Arzneimitteln führen soll.
Aufgrund der derzeitigen Situation rät der Bundesrat der Schweizer Bevölkerung, insbesondere vulnerablen Personen, möglichst zu Hause zu bleiben. Für die in der Spezialitätenliste aufgeführten Arzneimittel gilt grundsätzlich, dass sie zu den vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) festgelegten Preisen, gemäss der Zulassung von Swissmedic, sowie innerhalb der vom BAG definierten Limitierungen wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich sind (gemäss KVV). Eine Vergütung ausserhalb dieser Kriterien, so das BAG, sei nur im Einzelfall auf Kostengutsprache hin möglich.
Vulnerable Personen schützen
Derzeit kann es jedoch schwierig sein, in jedem Fall die vom BAG in Limitierungen festgelegten Auflagen für alle Arzneimittel einzuhalten, da die betroffenen Versicherten zu den vulnerablen Personen mit erhöhtem Risiko für schwere Folgen bei einer Coronavirusinfektion gehören und/oder weil die behandelnden Leistungserbringer eine eingeschränkte Kapazität aufweisen.
Risiko minimieren
Das BAG weist darum darauf hin, dass die aktuelle Situation rund um das neue Coronavirus keinesfalls zu Unterbrüchen bei den Vergütungen respektive der Therapie mit lebenswichtigen Arzneimitteln führen darf. Es sollen demnach sinnvolle Möglichkeiten zur Minimierung des Risikos genutzt werden dürfen, ohne grossen Aufwand für alle Beteiligten. Das BAG bittet deshalb, bei der Prüfung entsprechender Anträge der Leistungserbringer, der aktuellen Situation Rechnung zu tragen.
Frage zur Vergütung von Arzneimitteln sind an folgende Adresse zu stellen: Leistungen-Krankenversicherung[at]bag-admin[dot]ch.