H+ klärt arbeitsrechtliche Situation in den Spitälern

Die am 20. März vom Bundesrat geänderte Verordnung 2 über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus wirft arbeitsrechtliche Fragen auf. H+ wird auf Bitte von VSAO und SBK mit den beiden Berufsverbänden das Gespräch suchen und die Fragen klären.

Der Verband der Schweizerischen Assistenz- und Oberärztinnen und -ärzte (VSAO) und der Schweizer Berufsverband der Pflegefachpersonen (SBK) haben H+ über ihr gemeinsames Schreiben an Bundesrat Alain Berset, das BAG und die Gesundheitsdirektorenkonferenz GDK informiert. Die beiden Verbände weisen auf zwei zentrale Themen hin:

  • Die zunehmend unhaltbare Situation in den Spitälern in Bezug auf Material und Schutz für das Gesundheitspersonal
  • Die Änderung der Verordnung 2 über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus durch den Bundesrat

Bei der Verordnung handelt es sich im Kern um die Sistierung der Bestimmungen des Arbeitsgesetzes betreffend Arbeits- und Ruhezeiten. Im Brief thematisieren die Verbände nebst dem zunehmend fehlenden Schutzmaterial ihre Sorge über den vermehrten Ausfall von Gesundheitspersonal aufgrund der aktuellen COVID-19-Situation. Mit der Flexibilisierung der Arbeits- und Ruhezeiten hat der Bundesrat einen wichtigen Schritt getan, aber die Arbeitgeber auch verpflichtet, Sorge zu tragen zum Personal.

H+ wird mit dem VSAO und dem SBK das Gespräch suchen und die offenen Fragen klären. Gerne werden wir Sie im Corona-eFlash über die Ergebnisse informieren.

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Anne-Geneviève  Bütikofer

Anne-Geneviève Bütikofer

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