COVID-19: H+ verlangt Klärung bei der Leistungsabrechnung

Aufgrund der ausserordentlichen Lage muss die Abrechnung von ambulanten und stationären Leistungen geklärt werden. H+ sucht aktuell nach einer Einigung mit den Tarifpartnern.

Bei H+ treffen vermehrt Anfragen zur ambulanten Leistungserbringung und der Abrechnung dieser Leistungen mit den vorhandenen Tarifen ein oder der Ruf nach ausserordentlicher Tarifierung während der besonderen Lage wird laut. Einzelne Betriebe oder kantonale Leistungserbringerverbände werden auch direkt aktiv und wenden sich an Versicherungen, Versicherungsverbände, die Kantone oder den Bund.

H+ ist jedoch der Ansicht, dass eine national einheitliche Handlungsanleitung zur Erbringung und Abrechnung von ambulanten Leistungen dringlich ist, um Rechtssicherheit zu gewährleisten und die individuellen erwähnten Aktivitäten zur Lösungsfindung zu minimieren. Damit stünden die Ressourcen primär für Bewältigung der Herausforderungen bei der Behandlung und Versorgung zur Verfügung.

Referenzbaserate als Richtschnur für Leistungserbringer ohne Leistungsauftrag für Akutsomatik
Die Vertreter von SwissDRG AG, curafutura, santésuisse, GDK, H+ und BAG Abteilung Leistungen haben sich zu diesem Thema bereits ausgetauscht. Curafutura beispielsweise fordert, dass die anzuwendenden Baserates normativ um mindestens zehn Prozent gekürzt werden sollen, da die Kosten solcher Leistungserbringer zum Beispiel jene Anlagenutzung tiefer seien oder in den Baserates enthalten Kosten gar nicht anfallen. Auch das BAG äussert sich in einem ersten Entwurf mit einer gleichen Idee. Die Kantone hingegen haben vorgeschlagen, dass jeweils die bekannten, von den Kantonen verfügten Referenz-Baserates, für Nicht-Universitätsspitäler gelten sollen.
H+ ist der Meinung, dass für die gleiche Leistung dieselbe Abgeltung gelten soll. Der Grund: In den Verfügungen der Kantone wird dieselbe Leistung verlangt, so muss auch dieselbe Abgeltung erfolgen. Normative Abschläge sind daher gemäss H+ nicht sachgerecht.

Abrechnung von ambulanten Leistungen
Auch bei der Behandlung im ambulanten Setting gibt es offenen Fragen. So wurde H+ von den Betrieben folgende dringliche Themen gemeldet. und in den kommenden Sitzungen mit den involvierten Akteuren besprochen:

  • Home Treatment: Damit Personen, die sich nicht aus der häuslichen Umgebung bewegen sollen oder können, zu Hause weiter versorgt werden; bzw. damit Personen weiterbehandelt werden können, die, um Behandlungskapazitäten zu schaffen, möglichst rasch aus dem Akutspital entlassen werden. Hier geht es um Anwendungsregeln der vorhandenen Tarifstrukturen oder pauschale Abgeltungen für multiprofessionelles Setting.
  • Behandlung ohne physischen, aber zeitgleichen Patientenkontakt unter Anwendung elektronischer Hilfsmittel: in diesem Fall geht es um abrechnungstechnische Limitationen, die ausgesetzt werden müssten
  • Einheitliches Verständnis, welche Leistungen in der besonderen Lage erbracht werden und damit auch abgerechnet werden dürfen (ambulant und stationär).

H+ wird sich dieser Fragen annehmen und seine Mitglieder entsprechend informieren.

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