Die Vergütung der Analyse SARS-CoV-2

Für die Vergütung der Analyse von SARS-CoV-2 hat das Bundesamt für Gesundheit BAG ein Faktenblatt mit den Regelungen, die ab dem 4. März 2020 gelten, erstellt. Je nach Situation vergütet die Grundversicherung oder der Kanton den Test.

Getestet werden nach den aktuellen Empfehlungen des BAG Personen mit akuten Atemwegsymptomen und/oder Fieber auf Anordnung eines/r Arztes/Ärztin. Bei der Testung von Gesundheitsfachpersonen oder Personal von Alters- und Pflegeheimen, gehen die Kosten der Analyse vollumfänglich zulasten des Kantons.

Bei allen anderen erkrankten Personen gehen die Kosten zulasten der OKP. Die Betriebe müssen sicherstellen, dass für die Rechnungsstellung die Information, ob es sich um Personal oder nicht handelt, dokumentiert ist. Besonders in der Zusammenarbeit mit externen Labors braucht es dazu einen Vermerk auf der Laborverordnung. Hinweis: Aufgrund der limitierten Verfügbarkeit werden aktuell keine Tests auf Wunsch von Personen gemacht.

Die Details zur Vergütung von SARS-CoV-2 entnehmen Sie bitte dem beiliegenden Faktenblatt.

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