Medizinische Güter des Bunds zum Verkauf

Die Schweizer Armeeapotheke verkauft medizinische Güter wie Hygienemasken und Händedesinfektionsmittel, die ihr Verfalldatum erreichen. Spitäler und Kliniken können diese direkt bei der Armee bestellen.

Zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie hat der Bund während des letzten Jahres wichtige medizinische Güter nach Vorgaben des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) beschafft. Folgende Güter erreichen gemäss der Schweizer Armeeapotheke ihr Verfalldatum:

  • Hygienemaske Typ IIR (Norm EN 14683), Verfallsdatum Mai 2021 (verschiedene Chargen zwischen dem 1. Mai und dem 31. Mai 2021)
  • Händedesinfektionsmittel, WHO Formulierung Nr. 1 nicht geruchsneutral (Verfalldatum Oktober und November 2022)

Die Schweizer Armee initiiert darum eine Direktvermarktung durch den Bund, gemäss Art. 17 der COVID-19-Verordnung 3. Der Verkauf richtet sich sowohl an die Kantone als auch an Gemeinden und Gesundheitsinstitutionen. Die angebotenen medizinischen Güter dürfen nur für den Eigengebrauch erworben werden. Ein Weiterverkauf ist ausgeschlossen. Die Mindestbestellmenge wird durch die Palettierung bestimmt, ein Kauf kleinerer Mengen ist nicht möglich, teilt die Schweizer Armee mit.

Die Verkäufe werden in der Reihenfolge der eingegangenen Bestellungen durchgeführt. Für die Bestellung verwenden Sie bitte das Formular unter «Dokumente» und senden dieses an hygieneartikel.lba[at]vtg.admin[dot]ch.