BAG-Faktenblätter: Kostenübernahme für die stationäre und ambulante Behandlung im Rahmen der COVID-19-Pandemie

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat zusammen mit den betroffenen Akteuren des Gesundheitswesens das Faktenblatt zur Kostenübernahme für die stationäre Behandlung im Rahmen der COVID-19-Pandemie überarbeitet und publiziert. Die Regelungen entsprechen jenen aus dem Frühjahr 2020. Das BAG hat das für Faktenblatt ambulante Behandlungen heute ebenfalls wieder in Kraft gesetzt.

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hatte bereits im Frühjahr 2020 zusammen mit den Dachverbänden H+ Die Spitäler der Schweiz, santésuisse und curafutura sowie der SwissDRG AG und der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) Richtlinien für eine schweizweit einheitliche Praxis zur Regelung der stationären Behandlung inklusive die entsprechende Kostenübernahme veröffentlicht. Die Richtlinien wurden überarbeitet und sind als Faktenblatt auf der Website des BAG abrufbar. Es wurden keine wesentlichen Änderungen am Faktenblatt vorgenommen und betreffend Kostenübernahme gelten die gleichen Regelungen wie im Frühjahr 2020.

Faktenblatt bis Februar 2021 gültig
Die Richtlinien erfolgen gestützt auf die Verordnung 3 vom 19. Juni 2020 über die Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (Covid-19-Verordnung 3; SR 818.101.21). Das Faktenblatt und die darin zusammengestellten Massnahmen gelten bis einschliesslich 28. Februar 2021. Über eine allfällige Weiterführung wird in Abhängigkeit von der Entwicklung der epidemiologischen Lage in Abstimmung mit den oben erwähnten Organisationen entschieden.

H+ hatte die neuerliche Inkraftsetzung dieses Faktenblattes beim BAG beantragt und tat dasselbe auch für das Faktenblatt für die ambulante Behandlung, das nun ebenfalls seit heute online ist. Bedauerlicherweise wurde H+ in dessen Aktualisierung nicht miteinbezogen.