Verzicht auf vorgängige Kostengutsprache

Müssen Patienten von einer akutsomatischen Institution in eine Rehabilitationseinrichtung verlegt werden, so müssen ab sofort vorgängig keine Kostengutsprachegesuche gestellt werden. Das BAG und die Versicherer einigten sich über die Reaktivierung dieser Massnahme, die bereits im Frühjahr galt.

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat vergangene Woche die Versicherer und Kantone informiert, dass ab sofort Patienten von der Akutversorgung wieder ohne vorgängige Kostengutsprachen in die Rehabilitation verlegt werden können. Die Spitäler und Kliniken stellen die Gesuche um Kostengutsprachen parallel dazu. Die Regelung gilt bis auf Weiteres für alle Patientinnen und Patienten, nicht nur für COVID-19-Betroffene. Die Versicherer sind erneut angehalten, die Anfragen so rasch als möglich zu behandeln.

Die Massnahme gilt im Einverständnis mit den Krankenversicherern aus pragmatischen Überlegungen für die ganze Schweiz, obwohl sich die Situationen der Kantone unterscheiden. Sobald sich die epidemiologische Gesamtlage wesentlich verbessert hat, wird das BAG über die Aufhebung der Massnahme informieren.