Genehmigung Vereinbarung separat verrechenbare Leistungen

Der Bundesrat hat die Vereinbarung zu den separat verrechenbaren Leistungen unter ST Reha am 10. Juni 2022 genehmigt.

Im letzten Herbst haben die H+ Mitglieder der am 1. Januar 2022 eingeführten Tarifstruktur ST Reha vorbehältlich einer Lösung zur Verrechnung von extern erbrachten Leistungen zugestimmt. Die Tarifpartner haben sich in der Folge über vorliegende Vereinbarung einigen können und haben das Vertragswerk bestehend aus der «Vereinbarung zur separaten Verrechnung von Leistungen während eines stationären Aufenthaltes (Art. 49 Abs. 1 KVG)» und den dazugehörigen Klarstellungen dem Bundesrat zur Genehmigung eingereicht. Am 10. Juni 2022 hat der Bundesrat die beiden Dokumente genehmigt, womit diese nun definitiv in Kraft treten.

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