Publikation der Qualitätsentwicklung nach QV Art.58a auf spitalinfo.ch: Erste Selbstdeklaration bis Ende 2024

Bis zum 31. Dezember 2024 muss die erste Selbstdeklaration zum Qualitätsmanagementsystem und dem Handlungsfeld Qualitätskultur erfolgen. Anschliessend erfolgt die Selbstdeklaration mindestens einmal jährlich. H+ hat den Direktionen die Zugänge zugestellt.

Der Bundesrat hat am 22. Mai 2024 den Qualitätsvertrag (QV58a) zwischen curafutura, santésuisse und H+ genehmigt (vgl. Medienmitteilung des Bundesrates) und diesen per sofort in Kraft gesetzt. Der QV58a legt klare Regeln für eine verbindliche und transparente Qualitätsentwicklung fest; er gilt gesamtschweizerisch für alle Spitäler und Kliniken. H+ hat einen analogen Qualitätsvertrag mit der Medizinaltarif-Kommission UVG (MTK) abgeschlossen. Weitere Informationen zum Qualitätsvertrag finden Sie auf der H+ Website: www.hplus.ch – Qualität – Qualitätsvertrag

Spitalprofil für die transparente Publikation der Q-Entwicklung
Eine der Anforderungen des QV58a ist die transparente Publikation der Qualitätsentwicklung. Hierzu wurde die Plattform spitalinfo.ch als Publikationsort bestimmt. Für die Spitäler und Kliniken bestehen auf der Plattform spitalinfo.ch Spitalprofile, die sie selbständig pflegen, unterstützt von H+. Die Angaben zur Qualitätsentwicklung gemäss QV58a (Selbstdeklaration/Audits) werden gemäss QV58a ebenfalls in diesen Spitalprofilen veröffentlicht. Um die Anforderungen zur transparenten Publikation gemäss QV58a zu erfüllen, ist ein solches Spitalprofil pro UID (Unternehmens-ID, gemäss UID-Register des BFS) die Mindestvoraussetzung. Im geschützten Bereich ist dann ersichtlich, welche geografischen Standorte (stationär und ambulant) integriert sind. Für Spital-Gruppen bedeutet dies meistens, dass mehrere stationäre Spitäler oder Standorte derselben UID zugehören.

Das Ausfüllen der Selbstdeklaration ist ab sofort möglich. H+ hat den jeweiligen Direktionen die Zugänge zugestellt. Sie erreichen den Login-Bereich QV entweder direkt https://qv.hplus.ch oder über spitalinfo.ch – Login Profil und Klick auf den Link «Publikation Qualitätsentwicklung». 

Frist erste Selbstdeklaration: 31. Dezember 2024 
Bis Ende 2024 muss die erste Selbstdeklaration zum Qualitätsmanagementsystem und dem Handlungsfeld Qualitätskultur erfolgen. Anschliessend erfolgt die Selbstdeklaration mindestens einmal jährlich. Bitte stellen Sie sicher, dass in einem ersten Schritt im geschützten Bereich unbedingt eine Kontaktperson hinterlegt wird (z.B. Qualitätsverantwortliche/r), damit dieser Person jeweils Informationen betreffend der Q-Entwicklung zugestellt werden können. 

Freischaltung weitere Handlungsfelder
Die weiteren Handlungsfelder werden wie folgt freigeschaltet:

Mai 2025         Patientensicherheit
Mai 2026         Evidenzbasierte Entscheidungsfindung und Patientenzentriertheit

Die bisherigen Zugangsdaten für das Login Profil (allgemeine Pflege der Spitalprofile) und Login Qualität (Qualitätsbericht) sind weiterhin gültig. Bitte berücksichtigen Sie, dass sich die Zugangsdaten zur Q-Entwicklung u.a. aus Sicherheitsgründen unterscheiden. Die Daten zur Q-Entwicklung sind zudem aktuell, während beim Qualitätsbericht ein Rückblick stattfindet.

Einfluss Qualitätsbericht
Ab dem Qualitätsbericht 2025 werden dann die ersten Angaben der Selbstdeklaration nach QV58a automatisch integriert. Ab dem Jahr 2026 werden alle Handlungsfelder verfügbar sein. Der Qualitätsbericht wird zudem weiterentwickelt und vereinfacht. Alle Anpassungen erfolgen in Zusammenarbeit mit der Fachkommission Qualität.

Bei Fragen oder Unklarheiten sind wir gerne für Sie da. Bitte wenden Sie sich bei Fragen betreffend spitalinfo.ch, dem Ausfüllen der Q-Entwicklung oder dem Qualitätsbericht an: claudia.bigler[at]hplus[dot]ch Für Fragen zum Qualitätsvertrag ist manuela.ocana[at]hplus[dot]ch für Sie da.

Kurse zum Thema finden Sie sowohl bei H+ Bildung als auch bei Espace Compétences SA.

Kontakt

Claudia  Bigler

Claudia Bigler

031 335 11 27
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