Bundesrat setzt weitere Massnahmen zur Dämpfung der Gesundheitskosten in Kraft

Am 23. November 2022 hat der Bundesrat entschieden, weitere Massnahmen aus dem Kostendämpfungspaket 1a per 1. Januar 2023 in Kraft zu setzen. Mit der Änderung des entsprechenden Ausführungsrechts werden demnach die drei verbleibenden Massnahmen – die Förderung von ambulanten Pauschalen, die Datenbekanntgabe im Tarifwesen und der Experimentierartikel – ab nächstem Jahr rechtsverbindlich.

Das Parlament hat am 18. März 2021 einen Teil des ersten Kostendämpfungspakets des Bundesrats, das Paket 1a, verabschiedet. Anfang 2022 hat das Parlament unter anderem die Einführung einer nationalen Tariforganisation im ambulanten Bereich sowie die Zustellung einer Rechnungskopie für die Versicherten in Kraft gesetzt. Die restlichen, vom Parlament verabschiedeten Massnahmen treten nun auf Anfang 2023 in Kraft, weil dafür eine Verordnungsänderung (KVV) notwendig war.

Es handelt sich dabei um die Pflicht zur Datenbekanntgabe für Versicherer und Leistungserbringer im ambulanten Bereich, den Experimentierartikel sowie die Förderung von Pauschalen. Zudem setzt der Bundesrat das Bundesgesetz über die Datenweitergabe der Versicherer in Kraft.

Ausserdem passt er die Zulassungsbedingungen für psychologische Psychotherapeut:innen an, die zu Lasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung abrechnen dürfen.

Die von H+ in der Vernehmlassung zur entsprechenden Änderung der KVV eingebrachten Begehren blieben einmal mehr mehrheitlich unbeachtet.

Mehr Informationen zur KVG-Änderung.

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