Diagnostische Neuropsychologie KVG – Rücktrittsrecht HSK-Vertrag

Der Vertrag mit HSK wurde von allen Tarifpartnern unterzeichnet. Die Aktiv- und Verbandsmitglieder haben bis am 12. April 2024 ein Rücktrittsrecht.

In unserer eFlash-Ausgabe 02/2024_01 haben wir über die Tarifeinigung bei der diagnostischen Neuropsychologie mit der HSK berichtet. Mittlerweile haben die Tarifpartner den Unterschriftenprozess abgeschlossen und der Vertrag wird dem Bundesrat zur Genehmigung eingereicht. 

Aktiv- und Verbandsmitglieder treten dem Vertrag laut Statuten von H+ ohne Weiteres bei. Eine Ablehnung des Beitritts muss H+ bis am 12. April 2024 schriftlich per E-Mail an jacqueline.ruettimann[at]hplus[dot]ch mitgeteilt werden. Nach diesem Datum gelten die Rücktrittsbestimmungen des Vertrags.

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Jacqueline  Rüttimann

Jacqueline Rüttimann

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