Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat die Website «Ambulant vor Stationär» aktualisiert, unter anderem zu den Themen «Ausnahmekriterien» und «Anpassung von Anhang 1a KLV».
Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat die Website «Ambulant vor Stationär» mit neuen Informationen aktualisiert und insbesondere zu folgenden Themen Anpassungen gemacht:
Das BAG erinnert daran, dass das Amt für die Übermittlung der Ausnahmekriterien mit dem medizinischen Datensatz eine Empfehlung formuliert hat (siehe FAQ Nr. 14). Diese Möglichkeit der Kommunikation zwischen Leistungserbringern und Versicherern könnte im Hinblick auf die Einführung der eingriffsspezifischen Kriterien an Bedeutung gewinnen, da diese nicht oder kaum via ICD-10-Kodes überprüfbar sind.