BAG: Neue Informationen «Ambulant vor Stationär»

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat die Website «Ambulant vor Stationär» aktualisiert, unter anderem zu den Themen «Ausnahmekriterien» und «Anpassung von Anhang 1a KLV».

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat die Website «Ambulant vor Stationär» mit neuen Informationen aktualisiert und insbesondere zu folgenden Themen Anpassungen gemacht:

  • Ausnahmekriterien: Im Text hat das BAG nun klarer formuliert, was bei eventuell vorliegenden Ausnahmekriterien gilt. Zusätzlich enthalten die FAQ zu diesem Thema zwei neue Beiträge (Fragen 5 und 6).
  • Anpassung von Anhang 1a KLV: Das BAG hat den Prozess für eventuelle Anpassungen der KLV-Regelung dargestellt sowie Antragsformulare aufgeschaltet.
  • Die Schlussberichte der Studien zum klinischen Outcome sind nun ebenfalls online.

Das BAG erinnert daran, dass das Amt für die Übermittlung der Ausnahmekriterien mit dem medizinischen Datensatz eine Empfehlung formuliert hat (siehe FAQ Nr. 14). Diese Möglichkeit der Kommunikation zwischen Leistungserbringern und Versicherern könnte im Hinblick auf die Einführung der eingriffsspezifischen Kriterien an Bedeutung gewinnen, da diese nicht oder kaum via ICD-10-Kodes überprüfbar sind.

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Christoph  Schöni

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