BAG: Information zum Selbstbehalt bei Arzneimitteln

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat in einem Schreiben über den Selbstbehalt bei Arzneimitteln informiert.

Aufgrund von vermehrten Anfragen hat das Bundesamt für Gesundheit (BAG) ein Schreiben zu folgendem Thema verfasst: «Selbstbehalt bei Arzneimitteln: Rechte und Pflichten der Leistungserbringer bei der Verschreibung und Abgabe von Originalpräparaten bzw. austauschbaren Generika» (Umsetzung von Artikel 38a der Krankenpflege-Leistungsverordnung vom 29. September 1995 (KLV, SR 832.112.31)). Dabei geht es um die Abrechnungsmodalitäten im Zusammenhang mit dem differenzierten Selbstbehalt.

Das Informationsschreiben des BAG enthält folgende Punkte:

  • Allgemeines zum Selbstbehalt von Arzneimitteln
  • Pflichten bei der Verschreibung und Abgabe von Originalpräparaten und Generika
  • Nicht substituierbare Therapien

Das komplette Schreiben finden Sie unter «Dokumente».

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