Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat in einem Schreiben über den Selbstbehalt bei Arzneimitteln informiert.
Aufgrund von vermehrten Anfragen hat das Bundesamt für Gesundheit (BAG) ein Schreiben zu folgendem Thema verfasst: «Selbstbehalt bei Arzneimitteln: Rechte und Pflichten der Leistungserbringer bei der Verschreibung und Abgabe von Originalpräparaten bzw. austauschbaren Generika» (Umsetzung von Artikel 38a der Krankenpflege-Leistungsverordnung vom 29. September 1995 (KLV, SR 832.112.31)). Dabei geht es um die Abrechnungsmodalitäten im Zusammenhang mit dem differenzierten Selbstbehalt.
Das Informationsschreiben des BAG enthält folgende Punkte:
Das komplette Schreiben finden Sie unter «Dokumente».