Stellungnahme von H+ zur Teilrevision des Epidemiengesetzes (EpG)

H+ ist mit der Vernehmlassungsvorlage zur Änderung des Epidemiengesetzes (EpG) nur teilweise einverstanden. Der Vorentwurf integriert gewisse Lehren aus der Covid-Krise, andere nicht. Was sich bewährt hat, soll übernommen oder präzisiert werden. Hingegen werden gravierende Mängel, welche in der Krise offensichtlich wurden, nicht adressiert. So fehlt eine substantielle Reform des Krisenmanagements, obwohl gerade ein einwandfrei funktionierendes Krisenmanagement für die Wirkungskraft des revidierten Epidemiengesetzes (EpG) entscheidend sein wird. Insbesondere die ungelöste Frage, wer vom Bund angeordnete Behandlungsverbote finanzieren soll, war für die Spitalbranche eines der grössten Probleme bei der Krisenbewältigung. In seinem Änderungsbegehren betreffend Epidemiengesetz vom 4. Juli 2022 forderte H+ unter anderem, dass die finanzielle Entschädigung / Abgeltung der im Rahmen der Pandemiebewältigung zusätzlich zum normalen Spitalbetrieb erbrachten Leistungen und deren substantiellen Zusatzkosten eindeutig geregelt werden und die damit verbundenen Kosten vollumfänglich gedeckt werden. In dieser Hinsicht, insbesondere wie in einer ausserordentlichen Lage die Finanzierung von Ertragsausfällen und Mehrausgaben gesichert werden soll, liefert der Vorentwurf leider keine adäquaten Antworten. Ferner bleiben auch weitere Finanzierungsfragen ungeklärt. Aus unserer Sicht muss deshalb der Grundsatz gesetzlich verankert werden, dass der Staat (Bund, Kantone oder Gemeinden) verpflichtet ist, für jegliche Massnahmen und Pflichten, welche er den öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Spitälern und Kliniken auferlegt, 100 Prozent der ungedeckten Kosten und der entgangenen Erträge zu übernehmen.