Gesetzliche Grundlagen für die Umsetzung des Projektes SpiGes schaffen. Dabei sollen die Leistungserbringer im spitalstationären Bereich die für die Aufgabenerfüllung gemäss KVG und BStat notwendigen Daten entsprechend dem «Once only«-Prinzip an eine vom BFS geführte Plattform übermitteln.