Die zweite Etappe der Umsetzung der Pflegeinitiative beinhaltet zweierlei: die Schaffung eines neuen Bundesgesetzes über die Arbeitsbedingungen in der Pflege (BGAP) und die Revision des Gesundheitsberufegesetzes (GesBG).
Stellungnahme H+ zum Vorentwurf BGAP
H+ anerkennt den Zweck des neuen Gesetzes, nämlich die Arbeitsbedingungen in der Pflege zu verbessern, die Verweildauer im Beruf zu verlängern und die Sozialpartnerschaft zu stärken. Doch die neuen Bestimmungen laufen diesem Zweck zuwider. Sie führen zu mehr Bürokratie in einem ohnehin schon überregulierten Gesundheitssystem. Für die Spitäler und Kliniken bringen sie massive Mehrkosten, deren Finanzierung nirgends geregelt ist. Zu befürchten sind neue Personalengpässe, wodurch der Druck auf die Pflegepersonen zusätzlich erhöht würde. Die zahlreichen Eingriffsmöglichkeiten des Bundes untergraben die bisher gut funktionierende Sozialpartnerschaft. Auch führt das Gesetz zu einer Ungleichbehandlung innerhalb der Belegschaft der Gesundheitsinstitutionen, was dem sozialen Frieden abträglich ist.
H+ fordert eine grundlegende Überarbeitung des Vorentwurfs BGAP. Das neue Gesetz sollte sich nach den bestehenden Regelungen des Arbeitsrechts richten (Arbeitsgesetz, OR). Mit Nachdruck fordert H+ die Hinzufügung eines Abschnitts «Finanzierung».
Stellungnahme H+ zum Revisionsentwurf Gesundheitsberufegesetz (GesBG)
H+ begrüsst die Aufnahme des Master of Science Pflege in das GesBG. Dies fördert die berufliche Weiterentwicklung und damit die Attraktivität der Pflegeberufe. Bei der Umsetzung muss aber die Durchlässigkeit zwischen der Höheren Berufsbildung und der Hochschulbildung Pflege verbessert werden. Die Passerellen für die betreffenden Abschlüsse sind zu verkürzen, unter Federführung von Swissuniversities und der Berufsbildung (SBFI und OdASanté) sowie Einbezug der Fachhochschulen Gesundheit.
Bezüglich der Abschlüsse, die zum Erwerb der Berufsausübungsbewilligung als Pflegeexpertin bzw. Pflegeexperte APN berechtigen, spricht sich H+ für eine Kompromisslösung zwischen Variante 1 und 2 aus: Nur der Master in Advanced Practice Nursing berechtigt zur Berufsausübung als APN; zusätzlich jedoch sind die Zulassungsbedingungen für Absolvierende der Höheren Berufsbildung anzupassen.
Am 21.Mai 2025 hat der Bundesrat die Botschaft zur Verbesserung zum neuen Arbeitsgesetz Pflege (BGAP) vorgelegt und dem Parlament überwiesen.
Wesentliche Punkte darin sind:
- Dienstpläne sollen vier Wochen im Voraus festgelegt werden
- Reduktion der wöchentlichen Höchstarbeitszeit um fünf Stunden (auf 45h)
- Überstunden müssen grundsätzlich mit Freizeit ausgeglichen werden (ansonsten Lohnzuschlag)
- Verhandlungspflicht für Gesamtarbeitsverträge GAV
- Als Voraussetzung zur Ausübung des Berufes APN berechtigt einzig der Master in Advanced Practice
Für H+ liefert dieses vorliegende Bundesgesetzt keine taugliche Lösung. In der Medienmitteilung vom 21.Mai 2025 fordern die Verbände der Leistungserbringer insbesondere, dass die Finanzierung der vorgeschlagenen Massnahmen, die Mehrkosten von ein bis zwei Milliarden pro Jahr bedeuten, zwingend sichergestellt wird. Auf neue Regulierungen, die zu einer übermässigen Reduktion der Arbeitskapazität führen, den Handlungsspielraum für individuell optimal passende Lösungen weiter einengen oder gar an den Bedürfnissen der Arbeitnehmenden vorbeizielen, ist zu verzichten. Stattdessen sollte die gut funktionierende Sozialpartnerschaft durch kostendeckende Tarife und Beiträge weiter gestärkt werden.