Änderung des Bundesgesetzes über den zivilen Ersatzdienst (ZDG)

H+ fordert, dass an der heutigen Regelung und dem heutigen Wortlaut des ZDG festgehalten wird.
Spitälern, Kliniken und Pflegeinstitutionen haben sich, angestossen von der Armeereform XXI aus dem Jahr 2004 und den Gesetzesänderungen von 2009 und 2011, an die regelmässigen Einsätze Zivildienstleistender adaptiert. Die Zivildienstleistenden sind ein fester Bestandteil der in Logistik, Küche und Pflege & Betreuung in den Institutionen des schweizerischen Gesundheitswesens geworden und entlasten dort das gelernte und diplomierte Fachpersonal.
Über die beabsichtigte Verschärfung des Bundesgesetzes über den zivilen Ersatzdienst (ZDG) versucht der Gesetzgeber, den Mangel an Militärdienstleistenden durch eine Reduktion der Zivildienstleistenden zu kompensieren. Die Verschiebung der Dienstleistenden ginge zu Lasten derjenigen Betriebe, die seit vielen Jahren zuverlässige Abnehmer der Zivildienstleistenden sind. Die Änderung führte zu Planungsunsicherheit in diesen Institutionen. Organisationen im Gesundheitswesen sind - wie andere Unternehmen auch - auf verlässliche Rahmenbedingungen und Planungssicherheit angewiesen.