Personen, die wegen übermässigem Alkoholkonsum ins Spital eingeliefert werden, sollen die Kosten dafür selber tragen – das will ein von der SGK-N vorgeschlagener neuer Artikel im KVG. Die direkt Involvierten ─ Ärzteschaft, Spitäler und Kantone ─ bezeichnen diesen Vorschlag als untauglich. Für sie ist klar: Die vorgesehene Abgrenzung zwischen Rauschtrinkern und Alkoholabhängigen ist in der Praxis nicht durchführbar. Es entstehen Mehrkosten für die Spitäler und die soziale Krankenversicherung. Und der Vorschlag hat keine nachgewiesene präventive Wirkung. Deutlich wehren sich die FMH, H+ und die GDK auch gegen einen Paradigmenwechsel vom Solidaritäts- zum Verursacherprinzip.