TARPSY
Der Bundesrat hat die Einführung von TARPSY 1.0 per 1. Januar 2018 genehmigt. Die Tarifstruktur deckt alle stationären Leistungsbereiche der Erwachsenen-, Kinder- und Jugendpsychiatrie.
Für Fragen zum Projekt TARPSY wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle bei SwissDRG AG:
SwissDRG AG, Bereich TARPSY, Tel: +41 (0)31 310 05 50.
Für weitere Auskünfte kontaktieren Sie bitte den Fachverantwortlichen TARPSY bei H+, Bernhard Freudiger.
Tarifstruktur-Vertrag TARPSY
Sie finden hier nach erfolgter Anmeldung mit Ihrem eFlash-Login den Tarifstruktur-Vertrag TARPSY.
- Tarifstrukturvertrag TARPSYgültig ab 01.01.2026 vorbehältlich Genehmigung durch den Bundesrat
- Anhang F Monitoring der Mengen, Volumen und Kosten gemäss Art. 47c KVG TARPSYgültig ab 01.01.2026 vorbehältlich Genehmigung durch den Bundesrat
Regelung separat verrechenbare Leistungen
Die vorliegende Vereinbarung wurde durch den Bundesrat am 22. Mai 2024 genehmigt.
- Vereinbarung zur separaten Verrechnung von Leistungen während eines stationären Aufenthaltes (Art. 49 Abs. 1 KVG)
- Klarstellungen zur Vereinbarung zur separaten Verrechnung von Leistungen während eines stationären Aufenthaltes (Art. 49 Abs. 1 KVG)
- Klarstellungen zur Vereinbarung zur separaten Verrechnung von Leistungen während eines stationären Aufenthaltes (Art. 49 Abs. 1 KVG)gültig ab 1. Januar 2026 – vorbehältlich Genehmigung durch den Bundesrat
- Empfehlungen zu den Klarstellungen TARPSY zur separaten Verrechnung von Leistungen während eines stationären Aufenthalts vom 1. Januar 2024gültig ab 1. Juli 2025