WACC
Der Gesetzgeber sieht vor, das Kapitalkostenkonzept WACC, d.h. den Weighted-Average-Cost-of-Capital-Ansatz, für die Ermittlung eines branchenüblichen Kapitalertrags für Spitalbetreiber anzuwenden.
H+ hat im Frühjahr 2011 und 2014 jeweils eine Mitgliederbefragung mit dem Titel «KVG-Revision Spitalfinanzierung: der WACC-Zinssatz muss neu berechnet werden!» durchgeführt. Basierend darauf hat H+ beim IFBC Institut die Überprüfung des Zinssatzes in Auftrag gegeben. Fazit des Gutachtens:
- Der WACC-Zinssatz ist anders anzuwenden als von der VKL vorgesehen.
- Der WACC-Zinssatz hätte rückwirkend auf den 1. Januar 2010 auf 5,8% resp. auf den 1. Januar 2014 auf 4,9% angehoben werden müssen.
H+ hat im April 2017 erneut eine Mitgliederbefragung durchgeführt. Folgende Gründe bewegten H+ dazu:
- Die periodische Anpassung ist vom Gesetzgeber vorgesehen.
- Das WWZ empfiehlt, beim Wunsch nach einer grossen Planungssicherheit, nach 3 Jahren eine Überprüfung vorzunehmen.
Die Zeitreihenanalyse zeigt auf, dass der vom Gesetzgeber angewendete Zinssatz zu tief ist und dringend angehoben werden muss. Per 1. Januar 2017 hätte der WACC-Zinssatz dem Gutachten folgend auf 4,8% angepasst werden müssen.
H+ wird, gestützt auf das Gutachten, wiederum mit dem BAG Gespräche führen und fordern, die Höhe des WACC-Zinssatzes auf 4,8% anzuheben. Im Weiteren ist der Anwendungsrahmen des WACC-Zinssatzes neu auf der «regulatory asset base» zu berechnen und nicht auf dem Anlagevermögen, wie es der Preisüberwacher aktuell tut.

