H+ setzt sich für Lockerung des Operations- und Behandlungsverbots ein
Das Operations- und Behandlungsverbot hat teils erhebliche Auswirklungen auf die Erträge der Spitäler und Kliniken und damit auf deren Liquidität. H+ hat deshalb den Bundesrat ersucht, dass Operations- und Behandlungsverbot zu lockern, so dass ambulante Behandlungen wieder möglich sind.
Das Verbot aller nicht dringlicher Therapien und Behandlungen sorgt momentan dafür, dass Spitäler Personal nach Hause schicken und Kurzarbeit einführen, weil ganze Abteilungen praktisch leer sind und viele Angestellte in Gebieten mit noch wenig Corona-Erkrankungen gar nicht eingesetzt werden können. Auch Rehabilitationsbetriebe sind vom Verbot betroffen. H+ hat deshalb den Bundesrat ersucht, das Operations- und Behandlungsverbot aufzuheben bzw. zu lockern für den ambulanten Bereich, so dass Spitalbetten nicht unnötig belegt werden.
H+ hat dem Bundesrat aufgezeigt, dass eine Verordnungsanpassung dringend nötig ist und folgende positiven Effekte hat: Die Kurzarbeit in Spitälern kann reduziert oder aufgehoben werden, was Bund und Kantone finanziell entlastet. Weiter können wieder Patientinnen und Patienten behandelt werden, ohne dass die Epidemie-Bewältigung darunter leidet. Zudem besteht bei der jetzigen Einschränkung latent die Gefahr, dass kranke und gefährdete Personen sich zu spät behandeln lassen und dies irreversible Schäden auslösen kann, abgesehen von der aufwändigeren und teureren Behandlung.
H+ geht davon aus, dass der Bundesrat nach Ostern das Thema behandeln wird. Wir werden Sie in einer der kommenden Ausgaben über die Ergebnisse informieren.