«Massnahmen zur Kostendämpfung – Paket 2»: Frist verlängert
H+ hat beim Bundesamt für Gesundheit (BAG) beantragt, die Frist der Vernehmlassung zur KVG-Änderung «Massnahmen zur Kostendämpfung – Paket 2» zu verlängern. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat die Frist nun bis zum 10. Dezember 2020 verlängert.
Aufgrund der aktuellen Lage, die insbesondere für die Spitäler eine grosse Belastung darstellt, hat das Bundesamt für Gesundheit (BAG) auf Antrag von H+ die Frist für das Vernehmlassungsverfahren zur KVG-Änderung «Massnahmen zur Kostendämpfung – Paket 2» verlängert.
Aufgrund der speziellen Begebenheit, dass es sich bei dieser KVG-Änderung um einen indirekten Gegenvorschlag zu einer Volksinitiative handelt, sei der Bundesrat jedoch an einen engen Zeitplan gebunden, so das BAG. Eine zweimonatige Fristverlängerung, wie von H+ gewünscht, sei darum nicht möglich. Das BAG ist aber bereit, die Stellungnahmen bis spätestens am 10. Dezember 2020 entgegenzunehmen.