Externe Überprüfungen gemäss Qualitätsvertrag nach Art. 58a KVG

Ab dem Jahr 2026 starten die regulären externen Überprüfungen im Rahmen des Qualitätsvertrags nach Art. 58a KVG. Ziel ist es, die Einhaltung der Qualitätsstandards in Schweizer Spitälern und Kliniken systematisch zu überprüfen und die kontinuierliche Verbesserung der Patientenversorgung zu fördern.

Der Qualitätsvertrag nach Artikel 58a KVG sieht vor, dass die Einhaltung der vereinbarten Qualitätsanforderungen im Rahmen von externen Überprüfungen überprüft wird. Im Jahr 2025 wurde das Vorgehen für diese Überprüfungen in freiwilligen Pilotaudits entwickelt und getestet. Ab dem Jahr 2026 starten nun die regulären Audits.

Für die Durchführung dieser Audits haben die Qualitätsvertragspartner prio.swiss, MTK und H+ das Auditsample festgelegt. Die Auswahl der teilnehmenden Betriebe erfolgte entweder per Zufallsprinzip oder aufgrund mehrerer auffälligen ANQ-Messergebnisse. Insgesamt werden im Jahr 2026 vierzig Spitäler und Kliniken an einer externen Überprüfung teilnehmen.

Der ANQ koordiniert die Durchführung der Audits und hat Anfang November im Auftrag der Qualitätsvertragspartner die betroffenen Spitäler und Kliniken informiert.

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Manuela  Ocaña

Manuela Ocaña

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