TARMED: Übergangslösung mit MTK verlängert

H+ und die MTK haben sich auf eine Verlängerung der Übergangslösung vom
1. April bis 31. Mai 2018 zur Anwendung des TARMED geeinigt.


Während der zweimonatigen Übergangslösung gilt weiterhin die aktuelle Regelung der Abrechnung für die Spitäler und Kliniken, d.h. die Abrechnung nach TARMED 1.08_BR oder nach TARMED 1.09, wie sie seit dem 1. Januar 2018 angewandt wird. Der neue Tarif 007 für die speziellen UV/MV/IV-Positionen tritt noch nicht in Kraft. H+ wird in den kommenden zwei Monaten intern die notwendigen Beschlussverfahren durchführen mit der Absicht, auf den 1. Juni 2018 die generelle Umstellung auf TARMED 1.09 mit den neuen Tarifpositionen (Tarif 007) zu realisieren. Der Bund und das BAG als KVG- und UVG/MV/IV-Aufsichtsbehörde befassen sich ebenfalls mit dem Thema.

Gleichbehandlung aller Leistungserbringer als Vorgabe
Die Verlängerung der Übergangslösung wurde nötig, weil die FMH Mitte März 2018 eine Vereinbarung mit der MTK zur Umsetzung von TARMED 1.09 abgelehnt hatte und somit laut MTK die Arztpraxen weiterhin mit der alten Version 1.08_BR abrechnen können. H+ hat sich grundsätzlich für eine analoge Vereinbarung mit der MTK ausgesprochen zum Wechsel auf 1.09 ab 1. April 2018 und die Anwendung des neuen Tarifes 007 mit den MTK-spezifischen Abrechnungspositionen, die aus dem KVG-Tarif 1.09 entfernt wurden. Nach dem Nein der FMH zu dieser Vereinbarung sistierte H+ die Unterzeichnung und verhandelte mit der MTK die erwähnte Übergangslösung vom 1. April bis 31. Mai 2018. Denn verständlicherweise haben H+ Mitglieder, die noch nach 1.08_BR abrechneten, eine Gleichbehandlung verlangt mit den Arztpraxen.

Spitäler und Kliniken mit einem grossen Behandlungsvolumen von UVG/MV/IV-Patientinnen und -Patienten hätten bei einer Ungleichbehandlung von Spitälern und Arztpraxen beachtliche Mindererträge hinnehmen müssen bei einem Wechsel auf 1.09. H+ hat deshalb die Vereinbarung zum Wechsel auf 1.09 für alle Spitäler und Kliniken noch nicht unterschrieben und mit der MTK Verhandlungen aufgenommen über eine Verlängerung der Übergangslösung. Die Einigung über die Verlängerung des Status quo bis Ende Mai bedeutet auch, dass der neue Tarif 007 noch nicht in Kraft getreten ist.

H+ setzt sich dafür ein, dass auf den 1. Juni 2018 die generelle Umstellung auf den Amtstarif 1.09 und die Einführung der neuen Tarifstruktur 007 mit UVG/MV/IV-Positionen erfolgen kann mit einer Gleichbehandlung aller Leistungserbringer. Die Rechtslage ist aus Sicht von H+ dabei klar und in Artikel 56 UVG geregelt:

  • «Für alle Versicherten der Unfallversicherung sind die gleichen Taxen zu berechnen.» (Absatz 4)
  • «Der Bundesrat sorgt für die Koordination mit den Tarifordnungen anderer Sozialversicherungszweige und kann diese anwendbar erklären.» (Absatz 2)

Kontakt