Patienten aus Griechenland: Kostenübernahme für geplante Behandlungen ab 1. Januar 2018

Für geplante Behandlungen ab 1. Januar 2018 von Patienten aus Griechenland ist die Kostensicherung wieder über die internationale Leistungsaushilfe in der Schweiz möglich.

Die Spitäler können geplante Behandlungen (Formulare S2 und E 112) von Patienten aus Griechenland wieder über die Leistungsaushilfe in der Schweiz abwickeln. Die Unterlagen (Anspruchsnachweise S2 und E 112 unter Angabe einer gültigen Adresse in Griechenland) sind der Gemeinsamen Einrichtung KVG in Solothurn zuzustellen. Die Spitäler profitieren somit wieder von der gewohnten Kostensicherung der Behandlungen. Die Wiederaufnahme der Leistungsaushilfe, in Absprache mit dem BSV und BAG, gilt für Behandlungen ab 1. Januar 2018.

Für Auskünfte seitens H+ ist Frau <link mail window for sending>Caroline Piana, Tel. 031 335 11 53, gerne für Sie da. Seitens Gemeinsame Einrichtungen KVG steht Ihnen <link mail window for sending>Marc Schwarz, Tel. 032 625 30 55, gerne zur Verfügung.

Kontakt

Links

<link http: www.kvg.org>www.kvg.org