Revision MedBG bringt neue Pflichten für Spitäler

Die Revision des Medizinalberufegesetzes verlangt neu von Spitälern und Kliniken, dass sie prüfen, ob ihr universitäres Medizinalpersonal im Medizinalberuferegister eingetragen ist und nachweisen, dass es die erforderlichen Sprachkenntnisse mitbringt.

Das seit 1. September 2007 in Kraft getretene Medizinalberufegesetz (MedBG) wurde auf den 20. März 2015 revidiert und die Medizinalberufeverordnungen (MedBV) angepasst. Dies hat per 1. Januar 2018 Auswirkungen auf die Pflichten der Arbeitgeber bei der Anstellung von universitären Medizinalpersonen aus den Bereichen Humanmedizin, Zahnmedizin, Chiropraktik, Pharmazie und Veterinärmedizin. Die Spitäler sind verpflichtet zu prüfen, ob ihr Personal im Medizinalberuferegister (MedReg) eingetragen ist und die geforderten Sprachkenntnisse mitbringt.

Merkblatt folgt

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat die Gesetzes- und Verordnungsänderungen auf seiner <link https: www.bag.admin.ch bag de home themen berufe-im-gesundheitswesen medizinalberufe teilrevision-des-bundesgesetzes-ueber-die-universitaeren-medizinalberufe-neu arbeitgeber-und-revision-medbg.html external-link-new-window external link in new>Website detailliert dokumentiert und H+ für die eFlash-Ausgabe 12/2017 ein leicht verständliches und übersichtliches Merkblatt in Aussicht gestellt.

Für Auskünfte seitens H+ ist <link mail window for sending>Jürg Winkler, Tel. 031 335 11 34, gerne für Sie da. Seitens BAG steht Ihnen <link mail window for sending>Nathalie Flouck, Tel. 058 465 56 73, gerne zur Verfügung.

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