Vernehmlassung der Verordnungen zur MEI-Umsetzung: Mitgliederumfrage folgt

Zwischen dem 21. Juli und 21. August 2017 haben die H+ Mitglieder Gelegenheit, sich zu den Verordnungsänderungen für die Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative zu äussern. H+ bittet vor allem die Personalabteilungen, die Umfrage zu diesem personalpolitisch wichtigen Thema auszufüllen.

Am 16. Juni 2017 hat der Bundesrat im Grundsatz entschieden, wie er das Gesetz (Ausländergesetz AuG) zur Umsetzung des Verfassungsartikels zur Steuerung der Zuwanderung auf Verordnungsstufe umsetzen will. Gestützt auf diesen Richtungsentscheid hat er in seiner Sitzung vom 28. Juni 2017 die Vernehmlassung zu den Verordnungsänderungen eröffnet. Der Verordnungsentwurf sieht insbesondere die Einführung einer Stellenmeldepflicht in denjenigen Berufsarten vor, in denen die gesamtschweizerische Arbeitslosenquote fünf Prozent erreicht oder überschreitet.

Die Verabschiedung der Verordnungen durch den Bundesrat ist für Anfang 2018 geplant. Die Umsetzung wird im Verlauf von 2018 erfolgen, nachdem die regionalen Arbeitsvermittlungen ihre <link https: www.job-room.ch pages job jobsearch.xhtml external-link-new-window external link in new>Stellenvermittlungsplattform meldepflichtkompatibel umgebaut und die Arbeitslosenzahlen 2018 ermittelt haben.

Mitgliederumfrage ab dem 21. Juli 2017
Zwischen dem 21. Juli und 21. August 2017 findet eine Mitgliederumfrage zu den Verordnungen statt. Die auf den Rückmeldungen aufgebaute Stellungnahme wird H+ zuerst dem Schweizerischen Arbeitgeberverband zur Konsolidierung senden und anschliessend dem Bundesrat einreichen.
In den Spitälern, Kliniken und Pflegeinstitutionen sind vor allem die Personalabteilungen resp. HRM-Bereiche angesprochen. Es ist wichtig, dass sie sich zur Umsetzung äussern, denn sie werden sich mit der Stellenmeldepflicht beschäftigen müssen.

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<link https: www.admin.ch gov de start dokumentation medienmitteilungen.msg-id-67318.html external-link-new-window external link in new>Verordnungsänderungen zur Umsetzung von Art. 121a BV: Bundesrat eröffnet Vernehmlassung