Teilrevision MWSTG tritt per 1. Januar 2018 in Kraft
Durch die Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes entstehen keine wesentlichen Änderungen für die Spitäler und Kliniken. H+ passt die Broschüre «Mehrwertsteuer im Spital» in den kommenden Wochen an.
Die Teilrevision des Mehrwehrtsteuergesetzes (MWSTG) bringt für die Spitäler und Kliniken keine wesentlichen Änderungen. Jedoch soll ihre Situation durch den Abbau mehrwertsteuerbedingter Wettbewerbsnachteile indirekt verbessert werden.
Die wichtigsten Änderungen
Die teilrevidierten MWSTG und Mehrwertsteuerverordnung treten mit Ausnahme der Versandhandelsregelung am 1. Januar 2018 in Kraft. Die wichtigsten Änderungen sind:
- Von der Steuer ausgenommene Leistungen können neu auch durch blosse Deklaration in der MWST-Abrechnung freiwillig versteuert werden (Option). Ein Hinweis auf die MWST in der Rechnung ist nicht mehr zwingend nötig.
- Für elektronische Zeitungen, Zeitschriften und Bücher gilt neu der reduzierte Steuersatz.
- Stiftungen und Vereine, zu denen eine besonders enge wirtschaftliche, vertragliche oder personelle Beziehung besteht, gelten als eng verbundene Personen und es kommt der Drittpreisvergleich zur Anwendung. Vorsorgeeinrichtungen gelten nicht als eng verbundene Personen.
Die vollständig überarbeiteten Publikationen werden im 2018 publiziert. Die eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) wird auch über die wichtigsten Praxisänderungen informieren. Weitere Informationen finden Sie auf der <link https: www.estv.admin.ch estv de home mehrwertsteuer fachinformationen revmwstg.html external-link-new-window external link in new>Website der ESTV.
Broschüre «Mehrwertsteuer im Spital» wird angepasst
H+ passt die Broschüre «Mehrwertsteuer im Spital» in den kommenden Wochen an und publiziert sie rechtzeitig auf der <link http: www.hplus.ch de dienstleistungen betriebswirtschaft rechnungswesen_spital mehrwertsteuer_im_spital external-link-new-window external link in new>Website.