Durch die Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes entstehen keine wesentlichen Änderungen für die Spitäler und Kliniken. H+ passt die Broschüre «Mehrwertsteuer im Spital» in den kommenden Wochen an.
Die Teilrevision des Mehrwehrtsteuergesetzes (MWSTG) bringt für die Spitäler und Kliniken keine wesentlichen Änderungen. Jedoch soll ihre Situation durch den Abbau mehrwertsteuerbedingter Wettbewerbsnachteile indirekt verbessert werden.
Die wichtigsten Änderungen
Die teilrevidierten MWSTG und Mehrwertsteuerverordnung treten mit Ausnahme der Versandhandelsregelung am 1. Januar 2018 in Kraft. Die wichtigsten Änderungen sind:
Die vollständig überarbeiteten Publikationen werden im 2018 publiziert. Die eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) wird auch über die wichtigsten Praxisänderungen informieren. Weitere Informationen finden Sie auf der <link https: www.estv.admin.ch estv de home mehrwertsteuer fachinformationen revmwstg.html external-link-new-window external link in new>Website der ESTV.
Broschüre «Mehrwertsteuer im Spital» wird angepasst
H+ passt die Broschüre «Mehrwertsteuer im Spital» in den kommenden Wochen an und publiziert sie rechtzeitig auf der <link http: www.hplus.ch de dienstleistungen betriebswirtschaft rechnungswesen_spital mehrwertsteuer_im_spital external-link-new-window external link in new>Website.